FeedArchitekt (grch.)
BaukunstBrockhaus 1882

Architekt (grch.) heißt ein jeder, welcher die Architektur praktisch ausübt, indem er einesteils die Entwürfe zu den auszuführenden Bauwerken macht, andernteils aber auch die irlenden derselben leitet und die Arbeiten der mitwirkenden Handwerker prüft und überwacht. Das Wort A. deckt sich nicht völlig mit dem Ausdruck Baumeister; letzteres ist ein weiterer Begriff, es gibt Baumeister, wie die Wasser⸗, Brücken⸗, Mühlen⸗, Maschinenbaumeister u. s. w., welche nicht A. sind, sondern Ingenieure. Obgleich jeder, der Bauten selbständig ausführt, das Recht hat, sich Baumeister zu nennen, so ist doch außerdem diese Bezeichnung ein Grad, ein Titel, den man sich durch Ablegung des Staatsexamens erwirbt. Man unterscheidet daher Regierungsbaumeister von Privatbaumeistern. Der A. beschäftigt sich ausschließlich mit der Erfindung und Ausführung von Hochbauten. Seine Aufgabe ist zunächst das det Orn und Aufzeichnen der Baupläne, sowohl der Grundrisse als auch der Fagaden und Durchschnitte, der Innenansichten sowie der Details und der Dekorationen. Außerdem hat der A. die Baukostenanschläge entweder selbst anzufertigen oder die von einzelnen Unternehmern entworfenen zu prüfen. Ferner liegt ihm die Leitung und Überwachung der praktischen Ausführung bis in die speziellsten Teile ob. Nach Vollendung des Baues fällt ihm noch die Kontrolle der Baurechnungen sowie der Rechnungsabschluß zu. Ein A., welcher höhern Ansprüchen genügen will, muß nicht bloß mit der Technik der Baugewerbe bis ins einzelne vertraut sein, sondern er bedarf auch ausgedehnter wissenschaftlicher Kenntnisse und eines durchgebildeten Geschmacks, vor allem Kenntnis der Geschichte der Architelftur und der Ästhetik. Sodann muß er eine gründliche Kenntnis der Baumaterialien besitzen, die Gesetze der Statik und Mechanik kennen und mit den Maschinen bekannt sein, welche zur Bewegung und Aufstellung von Materialien und Bauteilen verafnlihe egenseitiger Förderung in der wissenschaft ichen Jachhildung sowie des Ideenaustausches und der Herstellung eines kollegialischen Verkehrs unter denen, die dem Bauwesen angehören, haben sich in neuerer Zeit ihren Architektenvereine gebildet, welche ihren Zweck durch Vorträge, Erörterung streitiger Fachfragen, Besprechung neuerer Schriften, Ausarbeitung architektonischer Entwürfe u. s. w. zu erreichen suchen. Eine weitere Wirksamkeit, wie sie unter anderm die zwei bedeutendsten Architektenvereine, das Royal Institute of British Architects in London (trotz seiner Benennung kein königliches, sondern ein Privatinstitut) und der Architektenverein zu Berlin, entwickeln, besteht in der Herausgabe dort der Transactionso des Vereins, hier der „Deutschen Bauzeitungy. Ahnliche Zwecke verfolgen die Architektenver—⸗ sammlungen, welche seit 1842 abwechselnd an verschiedenen Orten abgehalten zu werden pflegen und 1874 einen „Verband Deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine bildeten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 853Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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