abtäuben, niedersächs., eine Wandverkleidung, Thürverkleidung u. s. w. durch Unterlage von Keilen hohl anschlagen. Abtei, f., frz. abbaye; f., engl. abbey, lat. abbatia, ital. badia oder abbazia, span. abadia, 1. höheres klösterliches Stift der Benediktiner, Cisterzienser, Bernhardiner, Trappisten, Prämonstratenser, Feuillants, Grandmontaner, der grauen Mönche von Vallombrosa, oder Hauptkloster einer Kongregation, z. B. der regulirten Chorherren etc. Erfordernisse bei Erbauung einer solchen A. s. aunter Kloster. — Abtei im engern Sinn, Wohnung des Abtes, muß so gelegen sein, daß der Abt aus seinen Fenstern sowol den großen Klosterhof oder Kreuzgang, als auch die Wirthschaftsanlagen, überhaupt möglichst das ganze Kloster übersehen und auf kurzem Weg nach der Kirche gelangen kann, und enthält die Klosterbibliothek, das Archiv, die Abtkapelle (s.d.), Expeditions- und Kassenzimmer, Gerichtszimmer, einen Kapitelsäl, Sprechsäl als Empfangszimmer für Laien, endlich die Wohnzimmer des Abts, Zellen der ihm dienenden Brüder u. Laienbrüder und einige Gastzimmer, meist auch einen Abthof (s. d.) so- wie eine oder einige Strafzellen.