Beichtzettel heißen in der kath. Kirche die vom Parochus, beziehungsweise vom Beichtvater ausgestellten Hescheinigungen, daß jemand zur Beichte lchen eig ist. Zu dem Ende werden von den Geistichen ** Beichtregister geführt. In den Zeiten der Gegenreformation, aber auch —** noch später wurde auch die Rragunhder 8. und bürgerlicher Rechte an die Vorzeigung B. geknüpft.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 699Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei