anhägern, anheegern, akt. 3., heißt das Absetzen größerer Mengen von Sinkstoffen eines Flusses oder Stromes auf der Sohle oder an einem Ufer derselben; es erfolgt entweder periodisch, d. h. der Fluß schafft nach einiger Zeit den Häger von selbst weg, oder bleibend. Letzteres kann entweder beabsichtigt oder nicht beabsichtigt sein; in beiden Fällen erfordert die Behandlung des Anhägerns große Vorsicht, da durch unsachgemäße Anlagen oder Baulichkeiten leicht das Eigenthumsrecht oder Interesse eines Andern beeinträchtigt werden kann, weshalb denn auch die Anhägerungen bei Strömen meist unter direkter Kontrolle der betr. Regierung stehen, während dergl. Verhältnisse bei Flüssen und Bächen durch Gesetze geregelt sind. „. MHr.) engl. alluvion-work. Die Anhägerungsarbeiten bezwecken entweder: 1. die Herbeiführung von Ablagerungen, Verlandungen, s. „Verlandungen“, oder 2. die Verhinderung derselben. Dieselbe kann nur eine örtliche Maßregel sein. Wie im Art. anhägern bemerkt, kommt es hierbei darauf an, ob die Anhägerung eine periodische od. bleibende ist. Erstes Haupterfordernis vor Beginn der Arbeiten zu Verhinderung des Anhägerns ist sorgfältige, mitunter langjährige Beobachtung der Art und Weise, in welcher sich die abgesetzten Geschiebe eines Flusses abla— Fig. 191. Zu Art. aber A in der Nähe von D“, während a Anhägerung. nach E fortgerückt ist ree. Das Querprofil DD“zeigt dann die größte Tiefe, wo erst a (bei D) gelegen hatte, u. die kleinste Tiefe ist an der Seite von D“,‚ wofrüher die größte sich befand. Der Thalweg ist sodann durch die gestrichelte Linie yymarkirt. Eine der im korrigirten (l Rhein befindlichen angehägerten Kiesbänke hat aber ca. 1 Mill. Kubikmeter kubischen Inhalt. Es wäre daher ganz falsch, wollte man einem solchen bedeutenden Häger durch eine Buhne oder dgl. zu begegnen suchen, weil hierdurch die Regelmäßigkeit der Geschiebführung gestört und größte Verwirrung entstehen würde. In diesem Fall hat für Sorge zu tragen, daß die sich jener, nach vieljähriger Beobachtung erkannten Regelmäßigkeit gemäß stets ändernde Thalwegslinie genau ermittelt werde. Im allgemeinen treten in ähnlicher Weise die Verhältnisse an anderen Strömen und Flüssen auf, und man muß die Idee, einem Fluß durch Korrektionsarbeiten ein überall gleichmäßiges Querprofil zu erhalten — etwa wie in Fig. 192 4 angegeben — überhaupt ganz aufgeben, da doch jeder Fluß sein Recht betr. der Art des Geschiebetransportes stets geltend macht. Das Einzige, was hierbei zu thun ist, besteht darin, daß man zu rechter Zeit diejenigen Stellen des Ufers schützt, welche dem Wechsel zwischen großer und kleiner Wassertiefe in der vorbemerkten Weise ausgesetzt sind. Hat sich z. B. eine Kiesbank & entfernt, entsteht also dort eine größte Tiefe, so sind sofort große Senkfaschinen oder Steine nachzurollen, um den Uferfuß vor Unterspülung zu sichern. Sollte dennoch die periodische Verhägerung in einer so starken Weise auftreten, daß dadurch der Schiffahrtsweg wiederholt gefährdet wird, so ist der Fluß oder Strom durch Parallelwerke (s. d.) auf längeren Strecken zu verschmälern und so zu nöthigen, sich ein tieferes Bett zu wühlen. (Näheres hierüb. s. unter Flußkorrektionen.) Erforderlichen Falles sind bei starken Krümmungen auch Durchstiche auszuführen (s. d. Art. Flußkrümmungen). Sobald es aber gilt, einen Häger zu entfernen, welcher, etwa wie Kein Fig. 192 B0, als ein bleibender auftritt, sich nach und nach zu festem Ufer verlandet und auf das gegenüberliegende Ufer eben so schädlich einwirkt, wie dies zuweilen Buhnen (s. d.) thun, sobald man sich also nicht auf die lebendige Kraft od. mechanische Leistung des Wassers zu Fortschiebung des Geschiebes verlassen kann, muß man besondere Mäßregeln ergreifen. Am empfehlenswerthesten tritt auch hier das Parallelwerk auf, welches man in der Art einbaut, daß der starke Bogen des Ufers O durch die sanft gebogene Linie O O abgeschnitten wird. Die veränderte Stromrichtung drängt sich hierbei durch den Häger selbst, entfernt denselben u. wird nie eine ähnliche, bleibende Ablagerung zulassen. Zu Innehaltung der Normalbreite (s. d.) des Flusses ist mitunter von dem Ufer B, an welchem sich der Häger befindet, abzugraben, wie in Fig. 192 angedeutet ist. (v. Wgr.)