Backhaus, n., 1. frz. boulangerie, f., fournil, m., engl. bake-house, Gebäude zum Kneten u. Backen des Brotes; enthält einen Knetraum, auch Backstube gen., einen kleinen Raum für die Geräthschaften, den Backofen u. manchmal auch einen besonderen Heizraum; in Privatwirthschaften wird selten ein besonderes Gebäude dafür aufgeführt. Über die Zweckmäßigkeit von sogen. Gemeindebackhäusern, d. h. von Backhäusern zu gemeinschaftlicher Benutzung ganzer Gemeinden, ist viel gestritten worden; dieselbe ist jedenfalls ganz von örtlichen Verhältnissen abhängig, und sie sind daher weder allgemein zu verwerfen, noch als unentbehrlich herzustellen. In großen Landwirthschaften ist jedenfalls ein Privatbackofen unentbehrlich und durchaus nicht holzverschwenderisch zu nennen, da die Hitze nach dem Herausnehmen des Brotes noch manchfach zum Obstwelken, Flachsdarren etc. benutzt werden kann. — 2.B., richtiger Bächerhaus, nannte man auch vor Einführung der Gewerbefreiheit ein Haus, welches Bäckergerechtigkeit besaß.