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BaukunstBau-Lexikon 1881

Bauernhof, m., Zauerugehöfte, n. frz. cour f. rustique, engl. farm-eourt, Gesamtheit der Bauanlage, welche zu einem Bauerngut gehört. Die Bauerngehöfte liegen entweder ganz einzeln mitten in den zugehörigen Grundstücken, und heißen dann Einzelgehöfte, Kolonate, Meiereien etc., oder sie sind zu Dörfern vereinigt, od. auch in Städten belegen; darüber s.d. Art. Dorf, Ortsanlage, Stadtgutre. Diese Vereinigungen sowohl als auch die Anlage der Gehöfte selbst haben nicht nur im Lauf der Geschichte, sondern auch bei den verschiedenen Nationalitäten der Neuzeit sehr verschiedene Gestaltung angenommen, welche theils von der Art der Bewirthschaftung, theils von nationalen Gebräuchen oder provinziellen Traditionen ihren Ursprung nahmen. Was uns aus dem Alterthum von Anlagen der Bauernhöfe bekannt ist, leider nur sehr wenig, wird bei den den betr. Stil behandelnden Artikeln kurz erwähnt werden. Im allgemeinen gilt, daß bei Völkern, die viel kämpften und handelten (Phöniker, Griechen etc.), der Bauernhof sich später ausbildete als das Stadtgut, während bei ackerbautreibenden Völkern die Bauernhöfe schnell eine feste Form gewannen, die dann auf die Bildung des Wohnhauses und Stadtgutes Einfluß übte. Die so entstandenen Gestaltungen anzuführen, würde wenigstens vollständig nicht möglich sein, weil die historischen Forschungen noch nicht zu genügendem Resultat geführt haben. Hier legen wir nur einige von den Formen vor, welche die Entwickelung des Bauernhofs in Deutschland charakterisiren. 1. Das altsächsische ZBauernhaus, Fig. 473, reiht die für Thiere, Früchte und Menschen bestimmten Räume, sämtlich unter einem Dach, um einen Mittelraum, die Diele od. Deele, Ahrn, aréa (a in Fig. 473), der zur Vornahme der verschiedensten Arbeiten dient u. dessen Kern der Herd o bildet, ähnlich wie beim etrurischen Wohnhaus. d d sind Flügel an der Deele, bsind die Viehstände, èLe Wohnräume, Düngerstätten. Noch jetzt finden sich solche Häuser in Westfalen. — 2.Slavisches Bauernhaus, Fig.474. Die Hausflur a ist kleiner, enthält aber immer den Herd e, der Stall b ist schon durch Wände getrennt, ebenso die Dreschtenne d nicht mehr mit a vereint, e e sind Wohnräume. Derartige Häuser finden sich im tschechischen Böhmen, in der wendischen Lausitz und vereinzelt in Sachsen, Thüringen und Preußen in solchen Gegenden, die früher von Slaven, Sorben, Wenden, bewohnt waren. — 3. Mitteldeulsches Bauernhaus, Fig. 475. Der Herd e ist durch eine ihn von der Hausflur à trennende Wand zur Küche geworden. Die Ställe b grenzen nicht mehr direkt an die Wohnräume e an; die Scheune dliegt zwar noch unter demselben Dach, aber mit gesondertem Eingang, oft auch im obern Stock, wo die Lage des Hauses an einem Berghang gestattet, eine hochliegende Einfahrt anzubringen, u. dann ist das Haus mit dem den Stall enthaltenden Theil in den Berg hineingeschoben. Solche Häuser finden sich im Westerwald, im sächsischen Erzgebirge, in Deutschböhmen und Franken, doch auch hier und da in slavischen Ländern. — 4. Bahyerisches Alpenhaus, Fig. 476. Hier ist, wenn auch noch ein gemeinschaftliches Dach das Ganze überspannt, doch schon die Trennung zwischen Wohnung und Geschäftsräumen vollzogen. Das Resultat dieser Trennung ist nun 5. das eigentliche Bauerngehöfte. Zunächst bleibt noch, s. Fig. 477, ein gewisser Zusammenhang gewahrt, indem die Gebäude in enggeschlossener Reihe den Hof umziehen, und namentlich der Stall b direkt an das Wohnhaus a angebaut ist. Der zweite Schritt ist die Lösung auch des Stalls vom Wohnhaus, s. Fig. 478. Von da ab erscheint es für die Entwickelung gleichgültig, ob dieGebäude, wie in Fig. 478, nur drei Seiten des Hofs umgeben und die vierte blos von der Einfriedigung mit Einfahrt eingenommen wird, oder ob auch die vierte Seite noch mit Gebäuden besetzt ist und die Einfahrt dadurch in eine Ecke gedrängterscheint. 6. Anlage eines deutschen Bauernhofes der Zehtzeit. Im allgemeinen umfaßt derselbe dieselben Theile wie früher, d. h. die 3 zur Bewirthschaftung — der zugehörigen Felder, — Wiesen re. nöthigen 7 Baulichkeiten. Die spe⸗ + diesen beiden Faktoren Fig. 477 Fig. I7S. Gebäude, über Anzahl den Viehes, Getreides etc. Diese Bedingungen für die Anlage selbst gehen am besten aus dem vom Bauherrn bei Bestellung des Entwurfs zu gebenden Programm hervor. Dennoch sind allgemeine Regeln nicht ganz ausgeschlossen, da viele der Anforderungen keiner provinziellen Verschiedenheit unterliegen. Diese nun werden sich fast stets nach der Größe des Grundstückkomplexes und der hiermit in innigem Zusammenhang stehenden Größe der Bauanlage richten. Die Anlage eines Bauernhofs erster Klasse, d. h. eines sehr großen Bauernhofs, stimmt natürlich jetzt, wo auch die Bauerngüter freies Besitzthum sind, fast vollständig mit der eines Rittergutes überein und ist daher in dem Art. Rittergut nachzusehen. An einen gut angelegten Bauernhof mittlerer Größe stellt man gegenwärtig hauptsächlich folgende Anforderungen, mag derselbe nun einzeln liegen, in einem Dorf od einer Stadt von anderen ähnlichen Höfen begrenzt sein: derselbe sei zugänglich durch eine bequeme, hinlänglich breite Einfahrt. Diese führe zu einem freundlichen, sonnigen, trockenen, gehörig geräumigen Hof. Auf diesem sei Raum für die gut gegen Regen und sonstigen Wasserzugang zu verwahrende Düngerstätte, f., sowie für die in Reihe u. Glied aufgestellten Wagen, Pflüge etc., welche womöglich, gleich der Düngerstätte, durch ein Dach zu schützen sind. Dann muß aber auf dem Hof noch so viel freier Platz bleiben, daß man mit einem beladenen u. bespannten Wagen bequem umlenken, auch an den Gebäuden entlang rings um den Hof fahren kann, auf einem von den Gebäuden aus abfallend gepflasterten, genügend breiten Streifen, der sogen. Heuste. Wo nicht in der Nähe außerhalb des Hofes ein Teich sich befindet, ist ein solcher od. mindestens ein Wasserbassin im Hof anzulegen. Der Brunnen, welcher in keinem Bauerngehöfte fehlen sollte, ist so zu legen, daß er von der Düngerstätte aus nicht verunreinigt werden kann; das Jauchenloch, d. h. eine überdeckte Jauchengrube, ist zwischen Kuhstall u. Düngerstätte anzubringen, darf jedoch weder zu nahe am Brunnen, noch so liegen, daß es den Gebäuden schadet. Unter diesen Gebäuden steht obenan das Wohnhaus. Im Erdgeschoß liege die Wohnstube der Bauernfamilie unmittelbar an der geräumigen Hausflur, daneben eine geräumige Schlaflammer, eine Stube für das Gesinde, eine große Küche, vielleicht ein Backofen (s. d.), eine gewölbte Speisekammer etc.; im Keller ein Milchgewölbe, Speisekeller, Bierkeller, Kartoffelkeller etc.; im obern Geschoß eine Fremdenstube, vielleicht auch ein Prunkzimmer und ein pär Vorrathskammern. Mehr s. im Art. Haus sowie in den die einzelnen Räume behandelnden Artikeln. Die anderen Gebäude bestehen in Scheunen, Stallungen für Kühe, Pferde, Schafe, Schweine, Federvieh, Heuboden etc. und sind in einzelnen Artikeln behandelt. Das Vertheilen dieser Räume in die einzelnen Gebäude, das Disponiren der gegenseitigen Stellung derselben etc. muß dem jedesmaligen Ermessen des Entwerfenden überlassen bleiben, da hierbei nicht blos die lokalen Gebräuche und die Lage des ganzen Gehöftes gegen die Himmelsgegenden sowohl als gegen Nachbargehöfte, Dorfstraße etc., sondern auch gar häufig spezielle Wünsche des Besitzers zu berücksichtigen sind. Nur einige wenige auf Erfahrung des Verfassers gegründete Winke seien hier gegeben: Von dem Wohnhaus muß man nach dem Kuhstall auf möglichst nahem Weg, womöglich trockenen Fußes, gelangen können; bes. wenn Milchkeller u. Futterküche sich nicht im Kuhstallgebäude, sondern im Wohnhaus befinden. Pferdestall u. Kuhstall oder, allgemeiner gefaßt, die Stallungen für das Zugvieh u. die für das Melk- und Mastvieh bringe man entw. in zwei getrennte Gebäude od., dafern sie wegen der Kleinheit der ganzen Anlage oder aus anderen Gründen unter einem Dach vereinigt werden müssen, doch möglichst gesondert von einander an. In die Abtheilung für das Zucht- und Melkvieh lege man dann die Mägdekammer, in die Abtheilung für das Zugvieh die Knechtekammer, doch so, daß die Eingänge derselben vom Wohnhaus aus leicht kontrolirt werden können. Die Scheune, bes. aber die Abtheilung derselben, welche das Strohmagazin enthält, bringe man in möglichst geringe Entfernung vom Eingang zu den Stallungen, damit das Stroh, welches behufs des Einstreuens für die Thiere dahin gebracht wird, nicht über den ganzen Hof transportirt werden muß. Die Düngerstätte liege so nahe am Kuhstall, daß bei dem Heraustreiben der Kühe auf die Düngerstätte durch Anhängen von zwei Barrieren ein geschlossener Uebergang erzeugt werden kann, aus dem die Kühe nicht entweichen können. Im Scheunengebäude bringe man keinerlei Wohn- od. Schlafräume an, wie man denn überhaupt auf Vermeidung von Feuersgefahr nicht genug Sorgfalt verwenden kann. Jedenfalls sei das ganze einfach und leicht übersichtlich angelegt; man muß bei solchen Anlagen mehr die Brauchbarkeit und bequeme Benutzbarkeit als die Schönheit im Auge behalten, braucht diese aber dennoch nicht ganz zu vernachlässigen. Bei ganz kleinen Bauernhöfen wird die Anlage natürlich in allen ihren Theilen ähnlich, aber näher zusammengerückt; bes. wird man hier häufig Wohnhaus u. Kuhstall unter ein Dach bringen müssen; bei diesen sowohl als bei größeren Anlagen richte man sein Augensichtlichkeit und bequemen Benutzbarkeit. .

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 286Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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