Bahrenhaus, n. In Orten, wo die Todten nicht zum Friedhof gefahren, sondern getragen werden, erbaut man entweder dicht an der Kirche, od. freistehend auf dem Friedhof, ein Häuschen zu Aufbewahrung der Bahren. Doch kann man auch in das Leichenhaus (s. d.) oder in das Todtengräberhaus einen Bahrenraum einlegen.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 225Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei