Beichtsul, m., frz. salle deconfesse, engl. confessionary, heizbarer Sal zu Vornahme der gemeinschaftlichen Beichte bei den Protestanten; fast nur bei größeren Kirchen vorh anden; s. d. Art. Kirche. VBeichtstuhl, m., frz. confessional, m., engl. confession-chair, confessional, lat. sedes confeéssionales, tribunal confessionarium, in den katholischen Gotteshäusern kleine, nach vorn offene, auf beiden Seiten mit einem Gitter versehene Kabinette. Fig. 497 u. 498 stellen einen Beichtstuhl dar; 4 ist der Sitz des Geistlichen, welcher durch das Gitter die Beichte des vor demselben auf einem Kniebänlchen deknieenden bußfertigen Sünders anhört; ist eine niedrige Gitterthür. In altchristlicher Zeit waren die Beichtstühle einfach offene Sitze, ähnlich den Kathedren; später dienten zur Beichte die Beichtkammern (s. d.). Die Beichtstühle sollen auch noch nach Verordnung der Konzile von 1227, 1279, 1447 etc. an einem offenen, im Angesicht der Gemeinde liegenden Ort des Schiffes angebracht sein, ohne Aufbau, nur mit Arm- und Rückenlehne; erst nach Vorschriften des Tridentinischen Konzils, 1550, sollen sie im Rücken, an den Seiten und oben geschlossen, vorn mit einer niedern, verschließbaren Thür versehen sein, ihr Fußboden soll gegen den Fußboden der Kirche etwa einen halben Schuh erhöht sein. Zwischen Beichtvater und Beichtkind soll eine Oeffnung angebracht sein, die, durch zwei Säulchen in drei gleiche Theile getheilt, auf der Seite des Beichtkindes mit durchlöchertem Eisenblech, auf der des Beichtvaters mit Tüll oder tüllähnlichem Zeug geschlossen wird. Daher giebt es keine geschlossenen Beichtstühle aus dem Mittelalter. Die Beichtstühle aus der Renaissaneezeit sind oft sehr reich verziert. Näheres s. in M. M. a. W.