Bierkeller, m., frz. cave f. à bière, engl. béeer-cellar, 1. jeder Keller, in welchem Bier lagert; s. darüber d. Art. Keller 5. — 2. Auch Sommerkeller genannt; diejenigen Keller bei Brauereien, welche zu Lagerung u. Aufbewahrung der sogenannten Lagerbiere dienen und in der Regel sehr geräumig sind, um gleich mehrere Gebräue in denselben lagern zu können. Man legt sie gern so tief wie möglich (am liebsten in Bergabhänge od. Felsen, aber niemals gegen Süden), wo dann der nöthige Luftzug durch Schachte bewirkt wird; auch muß man auf gehörige Ableitung des etwa durchsickernden Wassers Rücksicht nehmen. Dergleichen Keller dürfen nicht unter 2¼ m. Höhe haben und müssen eine gerade, mindestens 2 m. breite Treppe erhalten. Für die Fässer sind Balkenlager, Bierlager, angebracht, und zwar müssen dieselben so hoch liegen, daß die Wannen zum Auffangen der Hefen darunter gestellt werden können. Die Keller werden häufig durch Eis künstlich kühl erhalten und heißen dann Eiskeller; die verschiedenen hierbei angewendeten Methoden s. unter Eis. Vierlager, n., Sierschragen, m., hölzernes, bockähnliches, oft auch nach Art eines Rostes konstruirtes, ca. 1 m. hohes Gestell aus Balkenholz, worauf Biertonnen gelegt werden.