Braubottich, m., frz. brassin, m., bac, m., engl. brewing-vat; man fertigt dieselben meist aus Holz, Stein od. Kupferblech; hölzernen Bottichen giebt man auf unter 2000 J. Inhalt 4 cm. starke Seitenwände und Böden u. in Entfernungen von höchstens 55 em. Spreizhölzer von 8em. im ◻Stärke; mit dem Kubikinhalt steigert sich die Stärke, so daß bei 6000 J. u. darüber 7 em. gerechnet werden. Bei den Ouellbottichen rechnetman auf ebm. trockenes Getreide 2¾ ebm. Bottichraum, exel. 15em. Bordhöhe; die Bottiche macht man nicht gern unter 1m., eben so ungern über 1,½½m. hoch. Man kann die Quellbottiche auch aus Stein od. Gußeisen konstruiren. Quellzeit 2—3 Tage. Die Maischbottiche werden entweder aus Holz oder Kupferblech gemacht, und geht man mit der Höhe bis 1½ m., wovon 15 em. auf den Seihboden kommen; er muß mindestens ¾ des Inhalts des zu brauenden Biers u. außerdem das zu verbrauchende Malz aufnehmen. Der Zapfhottich hingegen muß 1/ des Inhalts des zu brauenden Biers aufnehmen, excl. des Malzbedarfs; er wird 1½—1, m. hoch gemacht; s. übr. d. Art. Brauereianlage.