FeedBruchrechnung
Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Bruchrechnung, f. (Rechnenk.), Lehre v. den Brüchen. Dazu gehören die 4 Spezies für Brüche unter einander od. für Brüche und ganze Zahlen, sowie das Verkürzen od. Heben der Brüche. Die Aufgabe ist dabei stets, einen Bruch zu finden, der gleichwerthig ist einem od. mehreren gegebenen Werthen, die entweder lauter Brüche od. Brüche und ganze Zahlen sind. Es läßt sich die B. eintheilen in Rechnung mit benannten und unbenannten Brüchen.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 1, S. 489Scan: Getty Research Institute (Internet Archive) · gemeinfrei

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