FeedAguesseau (Henri Frangois d')
Recht & StaatBrockhaus 1882

Aguesseau (Henri Frangois d'), ausgezeichneter Jurist und Kanzler von Fränkreich, geb. 27. Nov. 1668 zu Limoges, studierte die Rechte, ward 1690 Generaladvokat und 1700 Generalprokurator am Parlament zu Paris, als welcher er viele Verbesserungen in Gesetz und Rechtspflege bewirkte und sich besonders der Verwaltung der Hospitäler annahm. Als standhafter Verteidiger der Rechte der Gallikanischen Kirche verwarf er die Beschlüsse Ludwigs XIV. und des Kanzlers Voisin zu Gunsten der päpstl. Bulle Unigenitus. Während der Regentschaft des Herzogs von Orléans wurde er 1717 Kanzler, fiel aber, weil er sich Laws Finanzsystem widersetzte, im folgenden Jahre in Ungnade und zog sich ach sein Landgut zu Fresnes zurück, wurde indes nach dem Sturze des Lawschen Systems wieder eingesetzt. Doch vermochte er nicht, die verzweifelte Lage der Dinge zu bessern. A. gab seine Einwilligung zu neuen unhaltbaren Plänen, sowie dazu, daß das Parlament nach Pontoise verwiesen wurde. Später ward er, weil er sich dem Kardinal Dubois widersetzte, zum zweiten mal verwiesen. Zwar erhielt er 1727 vom Kardinal Fleury die Erlaubnis, zurückzukehren, trat aber in sein Amt als Kanzler erst 1737 wieder ein, legte dasselbe 1750 wegen Altersschwäche nieder und starb 9. Febr.1751. A. war nicht nur ausgezeichneter Rechtsgelehrter, sondern besaß auch eine umfassende humanistische und ästhetische Bildung. Seine Amts⸗ und Gerichtsreden sowie seine juristischen Schriften stehen nach Ruhm und Gehalt in großem Ansehen. Seine geammelten Schriften (13 Bde., Par. 1759—89; herausg. von Falconet, 2 Bde., Par. 1865) erschienen auch deutsch (8 Bde., Lpz. 1767). Vgl. Boullée, Histoire de la vie et des ouvrages du chancelier d'A.v(2 Bde., Par. 1835), und Monnier, Le chan-

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 236Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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