Assignaten (frz. assignats, d. h. Anweisungen), die Bezeichnung eines Papiergeldes, zu dessen Ausgabe die Französische Revolution von 1789 griff, um ihre Geldbedürfnisse zu befriedigen. Nach dem Dekret der Konstituierenden Versammlung vom 19. Dez. 1789 wurden zunächst 400 Mill. Livres in Anweisungen auf die geistlichen Güter in Umlauf gesetzt. Dieses Papiergeld sollte bei dem Verkauf jener Güter an Zahlungsstatt angenommen und, wie man hoffte, auch im freien Verkehr als bares Geld angesehen werden. Nand Deun gab man aber A. mit Zwangskurs aus, und die anscheinende Leichtigkeit, mit der sich auf diesem Wege den 06 Cengen ler Bedürfnissen der Revolutionskriege genügen ließ, führte zu einer so häufigen Wiederanwendung des nämlichen Zmistonen daß sich 1796 der Gesamtbetrag aller Emissionen auf die ungeheuere Summe von 45578 Mill. Livres belief. Hierzu kamen noch viele falsche A., die von England aus eingeschmuggelt wurden. Die A. waren von ihrem Ursprunge an nichts weiter als Anweisungen auf erhoffte, bestenfalls erst in längern Fristen eingehende Kaufgelder. Konnte schon deshalb ihr Zeitwert nicht dem Nennwerte entsprechen, so mußte überdies die Unsicherheit der einstigen Einlösung mit jeder Million steigen, um welche der angenommene Preis der Nationalgüter bei der Assignatenausgabe übers chritten ward. Bringt man noch dabei die damalige Unsicherheit der öffentlichen Zustände in Pei der cr so erklärt es sich, daß die A., die schon bei der ersten Verausgabung im Preise verloren, zu Anfang 1791 mit 90 roz, gegen Ende 1792 mit 63 Proz., gegen Ende 1793 mit 45 Proz., um das Ende 1794 mit 22 Proz., bald darauf mit 17 Proz. ihres Nennwertes angenommen wurden, endlich aber nur ½3 33 des Nennwertes in Metallgeld wirklich galten, sodaß alle Waren einen enorm hohen Preis erreichten (ein Paar Sacbt z. B. wurde mit 20000 Livres in A. in Ansatz gebracht) und Beamte und Kapitalisten dem Hunger preisgegeben waren. Eine Zeitlang wollte man der Erhöhung der Preise Bawwuntt der Entwertung des Papiergeldes durch Bestimmung eines Maximum (s. d.) der Preise aller Waren begegnen, aber niemand vermochte die Produzenten und Händler zu zwingen, mit Schaden zu produzieren und zu verkaufen. as Direktorium empfing 1792 für 20000 Mili. neu ausgegebene A. kaum 100 Mill. Frs. in reellen Werten. Die Folge war eine allgemeine Zerrüttung aller wirtschaftlichen Verhältnisse. Viele Tausende hatten ungeheuere Verluste erlitten, kein Mensch wollte sich mit dem Staate in Geschäfte einlassen, und nur wenige, welche rechtzeitig mit den wohlfeilen A. Nationalgüter erkauft, bereicherten sich 10 Veschl des Ganzen. Endlich wurden die A. mittels Beschlusses vom 30. Pluviose des Jahres IV (19. Febr. 1796) außer Kurs gesetzt und zu einem Dreißigteil ihres Nennwertes GMa sog. Territorialmandate das Berhalt Diese Mandate wurden anfangs in das Verhältnis von 1 zu 30 gesetzt; später setzte man die A. auf „1oò der Mandate herab, zu welchem Preise man sie gegen Mandate umtauschen wollte, was aber nicht geschah, da die Inhaber sie lieber zu dem Spottpreise des Tags Hausgaben. Auch den Mandaten wurde Zwangsumlauf gegeben, und es wurden sogleich für 2400 Mill. Livres derselben emittiert. Sie wurden anfänglich zu 91, dann zu 60 Proz. ihres Nennwertes angenommen, sanken aber schnell im Preise und schwankten später zwischen 2 und 3 Proz. ihres Nominalwertes. Schon 1796 mochte man sie im Handel nicht mehr annehmen, und als im Febr. 1797 der Zwangskurs .„ wurde, die öffentlichen Kassen aber sie zum Tagespreise annahmen, wurden oft für 100 Livres Mandate nur 2 Liards oder ½ Sou (½¼o Livre) Münze bezahlt, sodaß sie also auf /½iooe ihres Nennwertes gefallen waren.