Augustenburger Linie, ein Zweig des dän. Königs⸗ und des oldenb. Gesamthauses. Graf Christian VIII. von Oldenburg war nach dem Aussterben des Königshauses der Skioldungen 1448 auf 58VIII eines Mutter-Bruders, des Her⸗ — Adolf VIII. von Holstein, als Christian I. von en Dänen und 1460, nach dem Ableben Adolfs, von den schlesw.⸗holstein. Ständen zum Herrn gewählt worden, nachdem er das Versprechen gegeben, die Herzogtümer nicht mit Dänemark zu vereinigen. Christians I. zweiter Sohn, Herzog Friedrich von Holstein, erwarb nach der Entsetzung seines Neffen Christian II. abermals * erufung der Stände die dän. Königskrone. Von dessen Söhnen, welche in den Herzogtümern Holstein und Schleswig eine Art Realteilung vollzogen, stiftete König Christian III. die Glückstädtische, Avolf die Gottorpische Linie. Christians III. Sohn und Nachfolger Friedrich II. teilte 1564 wieder mit seinem Bruder Johann dem Jüngern, und die Glückstädtische Linie spaltete sich dadurch in die königl. aupt⸗ und die Holstein-Sonderburgische Nebeninie. Jene ist seit 1863 durch den Tod des Königs Friedrich VII. ohne männliche Vertreter. Die Sonderburgische Linie, welche in ihren Besitzungen schon nicht mehr zur Ausübung der Souveränetätsrechte gelangen konnte, sondern von den dän. Vettern fortgesetzt als apanagiert betrachtet wurde, zerfiel 1622, nach dem Tode des Stifters, wieder in die Linien Sonderburg, Norburg, Glücksburg und Plön, von denen nur noch Sonderburg blüht. Der Ahn dieser weiter Sohn Johanns des Jüngern, hinterließ bei semnent Tode (1627) fünf Söhne, welche abermals Speziallinien bildeten, von denen aber gegenwärtig bloß noch die Linien Sonderburg-Augustenbur (estiftet von Ernst Günther, geb. 1609, gest. 1689 und Sonderburg-Beck oder, wie sie seit 1825 heißt, Sonderburg-Glücksburg (von August Philipp, geb. 1612, gest. 1675) bestehen. Die ältere oder Augu-Ernst Günthers, —82— ilhelm (geb. 1668, est. 1714) fortgesetzt. Dessen Sohn Christian August (geb. 1696, gest. 1754) huldigte 1721, nach Beendigung des Rordischen Kriegs und nach der Vereinigung des gottorpischen Anteils von Schleswig mit dem uschen Hau gleich den andern Prinzen des Glückstädtischen Rasg mittels des vielbesprochenen Eides: anach Maßgabe des Königsgesetzesp. Sein Nachfolger Friedrich Christian der Altere (geb. 1721, gest. 1794), der Erbauer des jetzigen augustenburger Schlosses, hinterließ mehrere Söhne, von denen der dritte nach der Absetzung Gustavs IV. Adolf durch den kinderlosen Karl XIII. 24. Jan. 1810 mit Zustimmung des Reichstags als Kronrinz von Schweden adoptiert ward, aber wenige onate nachher starb. Der Erstgeborene, Friedrich Christian der Jüngere, geb. 1765, folgte seinem Vater Christian dem Altern, ward 1786 Minister und durch die Vermählung mit der Prinzessin Luise Auguste von Dänemark Schwager des Königs Friedrich VI., geriet aber mit dem auf die Nebenlinie zumsmed. Könige, der auch seine Erwählung zum schwed. Kronprinzen nach des vorgenannten Karl August Tode hintertrieb, in Zerwürfnisse. Er starb 1814, nachdem er mittels Testaments seine Nachkommen verpflichtet hatte, unter keinen Umständen auf die Rechte ihres Hauses an Schleswig-Holstein zu verzichten. Der zweite Sohn Friedrich Christians des Altern, Friedrich Karl Emil, geb. 1767, hatte sich durch seine Ehe mit Sophie von Scheel die herzogl. Familie entfremdet und lebte bis an seinen 1841 erfolgten Tod in Leipzig. Von der Descendenz des Herzogs Friedrich Christian des Jüngern wurde dessen Tochter Karoline Amalie (geb. 1796, VII 1881) durch ihre Vermählung mit Christian III. (gest. 1848) Königin von Dänemark. Ihr zweiter Bruder, Prinz Friedrich Emil August, geb. 23. Aug. 1800, wurde von 9125. stian VIII, mit der Statthalterschaft von Schleswig-Holstein und andern nur scheinbar einflußreichen Ehrenposten betraut, entzweite sich aber mit 11 königl. Schwager, als dieser den Offenen rief vom 8. Juli 1846 erließ, und schloß sich auch der Bewegung des *. 1848 an, weshalb er 1851, als Dänemark in den Herzogtümern wieder zur Macht gelangte, des Landes verwiesen wurde. Der Kaiser von Esterreich ernannte ihn durch Patent vom 6. Okt. 1864 zum Fürsten von Noer; er Prin 2. Juli 1865 zu Beirut in Syrien. Sein Sohn, rinz Friedrich, geb. 16. Nov. 1830, gest. 25. Dez. 1881, erhielt 1870 vom König von Preußen für ich und seine Descendenz den Titel Graf von doer. Der älteste Sohn und Nachfolger Friedrichs des Jüngern, Herzog Christian Karl Friedrich August (s. d.), verteidigte, in Vertretung der augudie Res ischen Anwartschaften, mit Entschiedenheit ie Rechte der Herzogtümer, wurde aber genötigt, mittels Cessionsurkunde vom 30. Dez. 1852, seine Güter an die dän. Krone abzutreten und lebte seitdem, mit seiner Familie des Landes verwiesen, auf dem Schlosse rimkenau in Schlesien. Den bei jener Cession auch für aseine Familier ausgesprochenen, nach dem Privatfürstenrecht ungültigen Verzicht auf alle Ansprüche .— welchen sein jüngerer Bruder sofort Verwahrung eingelegt hatte) nahm er nach dem 1863 erfolgten Tode König Friedrichs VII. von Dänemark zu Gunsten seines ältesten Sohnes, des Herzogs Friedrich 6 d.) bes u und letzterer beanspruchte nun, auf runb des in ½ durch Gesetze und Verträge bestätigten Rechts der Vererbung nach der Erstgeburt im Mannsstamme, die Nachfolge in Schleswig-Holstein. d der That war dieser seit dem Verzichte seines Vaters Primogenitus der Augustenburger Linie, diese aber, als die ältere, vor der Glucksburgischen zur Ausschließung der die Glücksstädtische auptlinie allein noch vertretenden Agnatinnen — Abweichend hiervon setzt das von Friedrich III. von Dänemark eigenmächtig erlassene est, daß die Regierung in Ermangelung männlicher achkommen an die nächste Agnatin des letzten Regenten oder deren Linie (also im vorliegenden Falle die der Prinzessin Charlotte, geb. 1789, Friebrich Tochter des 1805 verstorbenen Erbprinzen Friedri von Dänemark und somit Schwester Königs Christian VIII., Gemahlin des Landgrafen Wilhelm von Hesten und de utter des Prinzen Friedrich von Hessen und der Prinzessin Luise, der Gemahlin des E Protokollkönigs Christian IX.) fallen solle. Mit Ausschließung dieser weiblichen Verwandten von der Erbfolge in den Herzogtümern werden letztere von der dän. Königskrone getrennt werden, und es widersprachen deshalb dem Rechte der Augustenburger nicht bloß die Vertreter der königl. Linie und die Inseldänen, sondern auch England und Rußland aus dem Grunde, weil das zur Selbständigkeit gelangte Schleswig-Holstein seinen Stütz-Fußl notwendig in Deutschland zu suchen hatte. ußlands Selb Kieinte die seit 1762, wo Peter III. von Holstein-Gottorp als Enkel Peters d. Gr. den agehoren, bestieg, dem oldenb. Ge-I1— angehören, bestimmte dabei noch das dynastische Interesse, durch Verdrängung der Augustenburger und Bevorzugung der Sonderburger Linie die Zahl der Zwischenpersonen zu vermindern, welche dem Erbrechte der früher abgetrennten Gottorper Linie im Wege standen. Die Absicht, bloß nach der polit. Konvenienz über die Succession in den Herzogtümern wie in Dänemark zu entscheiden, fand ihren Ausdruck in dem Londoner Protokoll vom 8. Mai 1852 in welchem die Großmächte, mit Ausnahme des Deutschen Bundes, nachdem Prinz Friedrich von Hessen auf seine Erbansprüche in Dänemark Verzicht geleistet, dem Prinzen Christian von Glücksburg, wegen seiner rl. bie Monmit der Prinzessin Luise von Dänemark, die Monarchie der dän. Könige nach ihrem bisherigen Gesamtbestande zusprachen. Der Wiener Friede von 1864 und die Ereignisse von 1866, welche die Einverleibung Schleswig-Holsteins in die preuß. Monarchie zur Folge hatten, brachten die Frage endlich zu einer faktischen Entscheidung. (S. Oldenburger Haus und Schleswig-Holstein.) Nach dem Tode des Herzogs Friedrich 14. Jan. 1880 wurde dessen Sohn Ernst Günther, geb. 11. Aug. 1863, Haupt der Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-A.; die Schwester desselben, Auguste Viktoria, geb. 22. Okt. 1858, ist seit 27. Ken 1881 vermählt mit Prinz Wilhelm, dem ältesten Sohn des deutschen Kronprinzen. Anugusti (Joh. Christian Wilh.), prot. Theolog, eb. 27. Okt. 1771 zu Eschenberga im Gothaischen, dierte in Jena Deologie und habilitierte sich daelbst 1798. Im J. 1800 zum außerord. Professor er Philosophie, 1803 zum ord. Professor der orient. Sprachen ernannt, folgte er 1812 einem Rufe als ord. Professor der Theologie nach Breslau und 1819 nach Bonn, wo er 1828, jedoch mit Beibehaltung seiner Professur, auch zum Oberkonistorialrat in Koblenz und später zum Konsistorialirektor ernannt ward. A. starb 28. April 1841 u Koblenz. Von seinen Schriften waren ihrerzeit er „Grundriß einer histor.kritischen Einleitung in das Alte Testament (Lpz. 1806; 2. Aufl. 1827), das »System der christl. Dogmatikv Epz. 1809; 2. Aufl. 1825) und das „Lehrbuch der Grisl. Dogmengeschichte (Lpz. 1805; 4. Aufl. 1835) eschätzt. Linen bleibenden Wert haben die »Denkwürdigkeiten aus der christl. Archäologie » (12 Bde., Lpz. 1817—31), die er auch in einem Auszuge unter dem Titel «Handbuch der gchein Archäologie v Bde., Lpz. 1836—37) erscheinen ließ. Aus einem Nachlaß wurde von Nitzsch 2und Siturent „Beiträge zur christl. Kunstgeschichte und Liturgike (2 Bde., Lpz. 1841—46).