Aumont, eine alte franz. Familie, welche bereits um die Mitte des 12. Jahrh. erwähnt wird. Jean I. von A. begleitete Ludwig den Heiligen auf dem Kreuzzuge nach Palästina; Jean 1 I., Sire d'A., nahm 1328 an der Schlacht von Cassel, und unter Philipp von Valois an allen wi tigen Unternehmungen teil. Wpie Waftz genannt Hutin, trug 40 Jahre hindurch die Waffen und starb als Reichsbannerträger von schlecht m Bedeutendern Einfluß erlangte das Geschlecht . 16. Jahrh. — Jean dA. geb. 1522, diente als Jüngling unter Marschall Briffac in Italien, wurde 1557 in der Schlacht bei St. Quentin verwundet und gefangen, kämpfte 1562 gegen die Hugenotten in den chlachten von 1573 5 St.⸗Denis und Moncontour, und wohnte 1573 der Belagerung von La Rochelle bei. Im J. 1579 ernannte ihn Heinrich 1II. zum Marschall von Frankreich. Nach der Ermordung des Königs war A. einer der ersten, welche Heinrich IV. anerkannten, der ihn deshalb zum Gouverneur der Champagne und nach den Schlachten von Arques und Ivry zum Gouverneur der Bretagne ernannte, in welcher Stellung er den Liguisten verschiedene Plätze nahm, Han an einer bei der Belagerung von *0 erhaltenen ½ 19. Aug. 1595 starb. — Der Urenkel desselben, Louis Marie Vietor de Rochebaron, Herzog von A., geb. 9. Dez. 1632, gest. 19. März 1704, Herzog und Pair seit 1665, trat frühzeitig in Militärdienste, begleitete als Brigadier Ludwig XIV. nach Flandern, wo er Armentieres, Bergues, Furnes und Courtray nahm, und wurde darauf ouverneur von Boulogne und dem Boulonnais, auch Mitglied der Akademie der deAserar — Des vorigen Enkel, Louis Marie Alexandre, 9½ von A., geb. 14. Aug. 1736, erhielt 1759 den Titel eines Herzogs von Villequier und wurde 1777 zum Gouverneur des Boulonnais und 1784 zum Generallieutenant ernannt. Von dem Adel des Seneschallats von Boulogne zu den Generalstaaten 1789 gewählt, nahm er 1790 seine Entlassung. Er blieb aber in den Umgebungen des Königs und begün11— in der Nacht vom 20. zum 21. Juni 1791 die I desselben. Zur Auswanderung gezwungen, wandte er sich nach Brüssel und Münster, ra zu Ludwig XVIII. Nach dessen Rückkehr nach Frankreich wurde er 1814 zum Pair ernannt, lehnte aber jede ½½% Stellung ab, und starb zu Villequier-Genlis 26. Aug. 1814. — — Sohn, Louis Marie Celeste, Herzogvon A., bekannter unter dem Namen des Herzogs von Piennes, welchen er zu Lebzeiten seines Vaters führte, geb. 1762, wurde 28. Febr. 1791 bei der Verteidigung der Tuilerien verwundet und diente seit 1792 in Deutschland, Spanien und Schweden. Nach der Restauration nahm er wieder seine Hofämter ein und wurde zum Generallieutenant befördert. Er 35 namentlich in der Normandie die Autorität des Königs herzustellen. Am 17. Aug. 1815 zum Pair und ersten Kammerherrn ernannt, übernahm er dann die Oberintendantur des Theaters der Komischen Oper in Paris, und starb 12. Juli 1831. Sein Sohn, Adolphe Henri Emmery, geb. 1785, gest. 1849, war Vater des 80 Haupts der Familie, Louis Marie Jo . „Herzog von A. und Villequier, geb. 19. Okt. 1809. Anne, der franz. Name für die Elle im allgemeinen. Die in Frankreich früher übliche A. war nicht an allen Orten und nicht für alle Stoffe von gleicher Größe. Die wichtigste war die pariser von 526½ alten par. Linien oder 1,1884 m. Nach Einführung des Metersystems wurde eine dieser sehr und kommende Elle von 1,2 m vorläufig gebildet und anne usuelle genannt, mit Ende 1839 aber außer Geltung gesetzt. Seitdem ist das Meter 4 d.) das alleinige gesetzliche Ellenmaß Frankreichs. Die pariser A. kam, abgesehen von den ältern franz. Kolonien, durch den Handel mit Frankreich 1 in der Schweiz (Genf, Waadt, Neuenburg, Wallis) und in einigen deutschen Plätzen (besonders Frankfurt a. M.) in Anwendung, und erhielt hier teilweise eine geringe AÄnderung ihrer Länge. In Deutschland und der men Sta Schweiz gab man ihr gewöhnlich den Namen Stab. In der Schweiz führte die Einheit des seit 1857 gesetzmäßigen gemeinsamen Ellenmaßes den Namen Stab oder und begriff daselbst 2 (neue) Ellen oder Braches oder 4 1 m, sodaß sie der franz. aune usuelle gleich war; in 12 Kantonen hatte sie durch deren Maßkonkordat seit 1840 diese Größe, in Luern schon seit 1838, in Wallis seit 1825, in Waadt eit 1823. Doch ist auch in der Schweiz seit dem 1. Jan. 1877 das metrische System obligatorisch in Kraft getreten. ö