FeedAvisation (neulat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Avisation (neulat.), die Verwarnun insbesondere Avisatio (oder Admonitio) de perjurio vitando, die Verwarnung vor Meineid, welche der Richter dem Schwurpflichtigen vor der Leistung eines Eides zu erteilen hat, entsprechend der Hinweisung von seiten des Richters auf die Bedeutung des Eides, wie solche jetzt §. 442 der Deutschen Civilprozeßordnung vorschreibt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 295Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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