FeedBeilbrief oder Bielbrief (Bylbrief)
VerkehrBrockhaus 1882

Beilbrief oder Bielbrief (Bylbrief), das nach Vernehmung mit den Gewerken ausgestellte obrigkeitliche Zeugnis über den gesetzmäßig ausgeführten Bau eines Schiffs. Kein Schiff darf —* ein solches Zeugnis, welches das llter, die Größe, die Beschaffenheit, die Tragbarkeit u. s. w. angibt, zum Waren⸗ oder Perfonentransport ebraucht werden, weil diese Umstände für die Si „Wör und somit auch für die Versicherer von hoher Wichtigkeit sind. Bei wesentlichen Reparaturen wird häufig ein neuer B. erteilt, welcher auch Rekonstruktions rief heißt. chen. als Seemannsausdruck, s. Beirehen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 700Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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