Bentinck, ein Geschlecht,d S schon im 14. Jahrh. in Geldern ansässig war, später 2. England und Oldenburg verpflanzt wurde. Die ältere Linie ward begründet und nach England übergeführt durch Johann Wilhelm von B., geb. 1648, gest. 23. Nov. 1709, den dritten 0 Hendrik B.s von Diepenhan in Oberyssel. Derselbe war ein Jugendfreund und Liebling König Wilhelms I. wurde von diesem vielfach in Staatsgeschäften verwendet und 1689 als Baron von Cirencester, Viscount Woodstock und 4„ von Cohn zur engl. Peerage erhoben. Sein ältester Sohn, Henry B., erhielt 6. Juli 1716 den Titel eines Herzogs von Portland und Marquis von Titchfield und gin 1721 als Gouverneur nach Jamaica, wo er 4. i 1726 starb. Dessen Sohn und Erbe William B., * 1. März 1708, vermählte sich mit der reichen argaret Cavendifh, der einzigen Tochter Eduard Harleys, Grafen von Oxford, und Erbin der Herem von Neweastle, welche zu Bulstrode ein Mueum errichtete, dem auch die berühmte Portlandvase (s. d.) angehörte. Er starb 1. Mai 1762. — William Henry Cavendish-B. der äalteste i. William B.s aus der Ehe mit Margaret Cavendish, geb. 14. April 1738, succedierte seinem am 1. Mai 1762 verstorbenen Vater. Oberhause aerht! er während des nordamerik. Kriegs unausesetzt zur Opposition. Nachdem er 1783 zum ersten ord des Schatzamts ernannt worden, mußte er schon 27. Dez. desselben Jahres dem Pittschen Ministerium weichen, gegen das er nun ebenfalls in dieFranzö blieb, bis 1792, wo er den Kampf gegen die Französische Revolution und somit die Regierun zu unterstützen begann. Hierauf ward er 11. Juli 1794 Staatssekretär des Innern in welcher Stel⸗ —W er bis zur Resignation Pitts 1801 blieb. Bei Auflösung des Whigministeriums im Frühjahr 1807 wurde er, trotz seines hohen Alters und seiner mittelmäßigen Geistesgaben, zum zweiten mal als erster Lord des Schatzes an die Spitze der Reglerung berufen. Als * er starb er 30. Okt. 1809. Lord William Henry Cavendish-⸗B., des vorigen zweiter Sohn, geb. 14. Sept. 1774, stieg in der Armee sehr rasch empor und ward schon 1803 Gouverneur von Madras. Einige Jahre später zurückgerufen, wirkte er erst r „dann an der Spitze einer brit. Brigade in Spanien. Hierauf wurde er als Oberbefehlshaber der brit. Lönig Teroir und Bevollmächtigter an den Hof önig Ferdinands nach Sicilien Kosckain wo sein oo verlehte, de Wesen die stolze Königin Karoline verletzte, daß diese 1811 nach Wien abging, um mit ihrem Todfeinde u die Be in Verbindung zu treten. B. griff nun in die Verhältnisse der Insel um so entschiedener ein und verlieh 1812 sogar den Siciliern eine Konstitution, die von der engl. Politik nach Napoleons Sturze freilich fallen gelassen ward; 1813 landete B. von Sieilien aus in Catalonien, mußte 0 sch nach der unglücklichen Schlacht von Villafranca sich wieder einschiffen. Glücklicher war er 1814 bei einer Landung in Livorno, von er sich nach Genua wandte, das er besetzte, dessen Anfall an Sardinien er aber weder durch das früher der ehemaligen Republik Genua gegebene Versprechen der Selbständigkeit noch durch eine spätere Protestation zu hindern vermochte. Im I. 1827 wurde er Generalgouverneur von Ostindien, wo er das Verbrennen der Witwen streng verbot, die Finanzen ordnete und die Preßfreiheit einführte. Doch mußte er 1835 sein Amt an Lord Auckland abtreten, weil während seiner Verwaltung die Afghanen und andere nördl. Völker gefahrdrohend geworden waren. Er begab sich nach Paris, wo er 17. Juni 1839 starb. — William Henry Ca-B., des vorigen ältester Bruder, vierter Herzog von Portland, des 24. Juni 1768, war 1827 kurze Zeit Präsident des Geheimen Rats und starb 27. März 1854. Aus seiner Ehe mit der Tochter des Generals Scott von Balcomie, einer Schwägerin Cannings, hatte er vier Söhne, von denen, da der älteste schon 18²⁴ 565.6 war, der zweite, William John Caven ish-Scott-B., eb. 17. Sept. 1800, gest. im Dez. 1879, in der erzogswürde folgte. Da dieser unverheiratet war, olgte ihm sein Reffe John William Arthur Charles Cavendish-B., 99 185⁵7⁷, als sechster Herzog von Portland. —Lord William George rederick Kavendish-B., der dritte Sohn Wiliam Henry Cavendish-Scott-B.s, bekannt als Parlamentsmitglied unter dem Namen Lord George B., geb. 27. Febr. 1802, trat im Alter von 13 J. in die Armee und erhielt bald Majorsrang. Hierauf wendete er sich der polit. Laufbahn zu und wurde Privatsekretär bei seinem Oheim Canning. Als ihm 1826 der Sitz für den Wa Iflecken Lynn Regis zufiel, hielt er sich zu den gemä igten Whigs. Doch schon in den Verhandlungen über die Reformbill neigte er sich den Tories zu „bis er sich endlich 1834 bei 4. don der des Rücktritts Stanleys, Grahams u. a. von der Verwaltung auch entschieden von seiner Partei lossagte. Seitdem bewies 40— B. im allgemeinen als ein Anhänger Peels. Als aber dieser sich vom Gton . system abwendete, und die die Protektionisten B. zu ihrem Haupte, und dieser bekämpfte nunmehr, von Disraeli unterstützt, seinen bisherigen Führer aufs heftigste und vereinigte sich 1846 mit der Opposition zu seinem Sturze. B. ward 21. Sept. 1848 in der Nähe seines väterlichen Schlosses Walbeck in Nottinghamshire vom Schlage aaudt man fand wenigstens seinen Leichnam unberaubt und unverletzt am Wege liegend. Er starb unvermählt. Vgl. Disraeli, Lord George B., a political biographyv (Lond. 1851; deutsch von Susemihl, Kassel 1853). Die jungere Linie der B. ward begründet von einem jüngern Sohn des obenerwähnten Grafen von Portland, Wilhelm von B. (geb. 17. Nov. 1704, gest. 13. Okt. 1773), Herrn zu Rhoon und Pendre t, Präsidenten der Staaten von Holland und Westfriesland, der 29. Dez. 1732 zum Reichs-Copni erhoben wurde, sich 1733 mit Charlotte ophie, der Erbtochter des letzten Grafen von ldenburg, Antons II., vermählte und dadurch das gräfl. n Fideikommiß an sein Haus brachte. Dies. es Fideikommiß bestand aus der freien Bare net Knip ausen und der edeln Herrschaft arel nebst Gütern im Oldenburgischen und war von Anton Günther, dem letzten Grafen von Oldenburg-Delmenhorst, für seinen unehelichen, aber von L Ferdinand III. legitimierten und zum Reichsgrafen von Aldenburg erhobenen Sohn Anton gestiftet worden. Der Rei 5 Wilhelm von B. hinterließ zwei Söhne, durch die sich die jüngere Hauptnie wieder in zwei Zweige 4½% auihenr, riedrich Anton, dem die westfa Fideikommißherrchaften zufielen, und welcher der Stifter der westfäl. inie ward, und Johann Albert, geb. 29. Dez. 1737, der in engl. Seedienste trat, badurch der Stifter einer zweiten engl. Linie ward und 23. Sept. 1775 starb. Christian 75 Anton (gest. 1. April 1768) hatte wieder zwei öhne, Wilhelm Gustav Emie var und Johann Karl, durch die sich die westfäl. inie von neuem in den ältern und jungern Zweig 2 teilte. Der erstere, Wilhelm Gustav Friedrich, b geb. 21. Juli 1762 im Haag, kam 1768 in den Besiß 2 der Fidei ommißherrschaften und war in erster Ehe e mit einer Freiin von Reede verheiratet, die 1799 f len und ihm eine Tochter und einen Sohn hinterieß, welcher letztere 1813 starb. Dann lebte er seit 1800 mit Sarah Margarete Gerdes, der Tochter eines oldenb. Landmanns in Bockhorn, in einet sog. Gewissensehe bis 1816, wo er sich formlich mit ihr trauen ließ. Von ihr hatte er mehrere Kinder, darunter drei Söhne Wilhelm Friedrich (geb. 180 gest. 1867), Gustav Adolf (geb. 1809, gest. 5. 1876) und Friedrich Anton (geb. 1812). Dem ältesten trat der Vater schon 1827 die . die wühnend uber die Fideikommißherrschaften ab, die währe der franz. —— eine Zeit lang 30 eerend dann als bloße Privatgüter zum — iserreich gehört hatten, 1818 aber unter oldenb. Hoheit 40 ommen waren und Wbt durch das Berliner Abkommen von 1825 als mediatisierte Herrschaften mit vielen Rechten und Privilegien ihrem vormaligen Landes-Cohn auf bir Nachf wurden. Als jedoch der älteste ohn auf die nach Hun allen väterlichen Gütern verzichtete, sich nach Missouri in den Vereinigten Staaten begab und sich daselbst ankaufte, wurde seinem zweiten Bruder 1834 die bereineriupm der Fideikommißherrschaften vom Vater einge der 22. Okt. 1835 als brit. Generalmajor starb. Der Bruder des letztern Johann Karl, geb. 1763, gest. als brit. Generalmajor in Lonbon 1. De 1833, hatte ebenfalls drei Söhne hinterlassen, Wilhelm Friedrich Christian (geb. 15. Nov. 1787 Mar. 8. Juni 1855), Karl Anton Ferdinand (geb. 4. März 1792, gest. 28. Okt. 1864) und Heinrich Johann Wilhelm (geb. 8. Sept. 1796, großbrit. General, gest. 29. Sept. 1878). Schon bei Lebzeiten des Grafen Wilhelm Gustav herrsch hatte, nachdem dieser die Fideikommißerrschaften auf seinen Sohn übertragen, der Bruder des erstern, Johann Karl, die Succes sionsfähigkeit seiner Neffen bestritten, deshalb Einspruch bei der Bundesversammlung erhoben und 1829 förmliche Klage bei dem Oberappellationsgerichte zu Oldenburg eingereicht. Nach seinem und Graf Wilhelms Tode setzten seine Söhne den Streit gegen ihre Vettern fort. Gegenstan desselben waren die beiden Herrschaften Kniphaufen und Varel. Die Agnaten behaupteten vorn mlich: zu dem gräfl. Aldenburgischen Fideikommisse seien bloß legitime Nachkommen aus standesmä iger Ehe berufen, den Beklagten gehe aber diese n.• ab, da sie Söhne einer Leibeigenen und nur durch na 5 ende Che legitimierte Mantelkinder wären, also schon nach dem gemeinen Rechte des deutschen hohen Adels nicht succedieren könnten. Dem allem ward von dem Beklagten widersprochen und besonders bestritten, daß die Grafen von Aldenburg hen welche das Fideikommiß gestiftet worden, an ohen Adel gehört hätten, da sie weder Anteik an einer reichsgräfl. Kuriatstimme auf den Reichstagen noch Kreisstandschaft gehabt hätten. Für alle Fälle liege auch in der Stiftung des der zu mn n Fideikommisses durch Anton Günther zu Gunsten seines nur mittels Restripts legitimierten Sohnes von vornherein ein Ausschluß alles Erbfolge-Rigorismus. An dem Rechtsstreite nahmen mehrere anen Claus in Fran om und Heffter, ferner Tabor, Wilda, Mühlenbruch und Zachariä; gegen sie Klüber, Dieck, Kund ur Michaelis, Wa erschleben, Boden. * und Bluntschli wollten die Sache als ine Frage des öffentlichen Rechts der gerichtlichen Rompetenz ganz entzogen wissen. Für die Dauer des Prozesses hatte die oldenb. Regierung den Besitzstand des Gasen Gustav Adolf vorläusi anerkannt, ihm jedoch aufgegeben, nichts von den Gütern zu seinen Gunsten zu verwenden. Nachdem der Mitkläger ebs Karl Anton Ferdinand 16. Okt. 1836 den vergeblichen Versuch gemacht, sich mit List und Gewalt in den Besitz zu setzen, fiel 1842 ein Urteil der Juristenfakultät zu Jena, an welche die Akten versendet worden, für die Beklagten aus, allein die Kläger wendeten dagegen Appellation ein, uber welche die Juristenfakultät zu Gießen entscheiden sollte. ährend der Jahre, welche die Abfassung der umfangreichen Schriften zur Begründung und Wide Relbit des Rechtsmittels und die Entscheidung selbst in Anspru ihre Sache namentlich dip tisch zu fördern, wobei sie in ihren Beziehungen zur ++* und niederländ. Regierung den nötigen Rückhalt finden mochten. Sie erlangten 12. Juni 1845 bei der Bundesnihrem die Erklärung, daß der Familie B. nach ihrem I.S nach Ssgenit zur Zeit des Deutschen Neichs was noch Gegenstand gerichtlicher Erörterung war) die Rechte des hohen Adels im Sinne des 14. Art. der Bundesakte zukämen. Hierauf traten sie 23. Aug. 1847 bei dem Bunde mit dem Antrage hervor, dem Grafen Gustav Adolf B. die Successionsfähigkeit abzusprechen und die von die-Rac angemaßte ndeshoheit auf die auch hen der chfolger zu übertragen, erwirkten auch bei der Provisorischen Centralgewalt 8. Nov. 1849 einen entsprechenden Beschluß. Der Besitzer protestierte dagegen unter dem 10. März 1850 bei der Bundescentralkommission, und da erich die oldenb. Regierung darauf bestand, die gerichtliche Entscheidung abzuwarten, so blieben die weitern 7 der Kläger am Bunde vorderhand ohne Erfolg. Endlich schlug ernen 1854 einen Vergleich vor, worin es sich zum Ankauf des B.schen Fideikom:⸗ misses um einen Preis von etwa 2 Mill. Thlr. und zur ratenweisen ilung dieser Summe unter die streitenden Teile erbot. Der Vergleich ward in der That von dem Beklagten, dem Grafen Gustav Adolf, unter Abtretung seines Besitzes angenommen, ebenso von dem Grafen Wilhelm (gest. 8. Juni 1855 im Haag) und 1855 vom ude rl (gest. 28. Okt. 1864 zu . am die in Waldech, der sich auch 200000 Thlr. auf die Vergleichsumme von Oldenburg zahlen ließ. Der Sohn des letztern, Gra Wikhelrm, geb. 28. Nov. 1848, ist gegenwärtig Haupt he Arndrein seine Residenz ist Schloß 2 ten bei öhandlungenv (Gieß. 1856). Eine vollständige Angabe der früher über den B. schen men Dechts. erschienenen Schriften der obengenannten gelehrten enthält das ebenfalls oben angeführte, 1842 gefällte Urteil der Juristenfakultät zu Jena.