Brechmittel, Vomitive(Vomitoria oder Emetica), nennt man Stoffe, durch welche man Erbrechen (s. d.) zu Heilzwecken hervorruft. Dazu dienen teils einige scharfe Pflanzenmittel, namentlich die Ipecacuanha, seltener Meerzwiebel (Scilla) u. a., teils einige Metallsalze, namentlich Brechweinstein, Zinkvitriol, Kupfervitriol. Neuerdings bedient man sich vielfach zu dem gleichen Zwecke des Apomorphins, eines Zersetzungsprodukts des Morphiums, welches aus diesem durch Einwirkung konzentrierter Salzsäure bei hoher Een Nengen gewonnen wird und schon in minimalen Mengen sowohl innerlich schneil und als unter die Haut eingespritzt sehr chnell und sicher brechenerregend wirkt, ohne jedoch örtlich den Verdauungsapparat anzugreifen oder sonstige nachhaltige Störungen des Allgemeinbefindens hervorzurufen. Zur Unterstützung des Bregam läßt man laues Wasser, laues Butterwasser, amillenthee u. dgl. trinken, auch wohl den Finger oder eine geölte Feder in den Hals stecken, welche Mittel auch allein oft hinreichen, um Erbrechen hervorzurufen. Die Kaltwasserärzte lassen als B. kleine Mengen Wasser in kurzen Zwischenräumen hintereinander häufig wiederholt verschlucken, bis sich der Magen dagegen auflehnt. Die B. dienen hauptsächlich zu folgenden Zwecken: 1) zur Entleerung schädlicher Stoffe aus dem Magen, den Schlingwerkzeugen oder den Luftwegen, also z. B. von Giften, übermäßigen oder magenverderbenden Speisen, verschlucktenfremden Körpern, schädlicher Galle, Erstickung drohenden Massen von Schleim oder von Gerinnsel (Kruppmembranen, besonders aus dem Halse oder der Luftröhre) u. dgl.; 2) um die Leber (da diese beim Erbrechen stark zusammengedrückt wird) von Galle zu entleeren; 3) um den ganzen Körper kräftig zu erschüttern, dadurch die Nervenstimmung zu verändern, die Muskeln zu erschlaffen, die Haut in Schweiß zu versetzen u. s. w., daher als kräftigstes Umstimmungsmittel. (S. Ekelkur.) Das B. ist aber ein sehr gefährliches Mittel, wo es unpassend angewendet wird; es kann leicht den Tod oder längeres Siechtum hinterlassen. Namentlich bei Schwangern, bei Eingeweidebrüchen, bei manchen innern Entzündungen, Verwachsungen, Geschwüren (3. B. des Magens), bei Anlage zu Blutstürzen oder Blutandrang zu dem Kopfe, ferner bei organischen Herzfehlern, sowie bei allen Schwächezuständen vermag das B. die gefährlichsten Zufälle herbeizuführen. Auch wird es oft gemißbraucht, um Abortus hervorzurufen. Es ist daher den Apothekern verboten, B. ohne ärztliche Anordnung zu verabreichen.