Buhl (Franz Armand), deutscher Imgen Sonn geordneter, geb. 2. Aug. 1837 zu Ettlingen, Sohn von Franz Peter B. (bekannt als ein der Gothaer Partei angehöriges Mitglied des Frankfurter Vorparlaments im Frühjahr 1848, später bayr. Landtagsabgeordneter, gest. 11. Aug. 1862 zu Coburg), studierte in Heidelberg Naturwissenschaften und widmete sich dann der Verwaltung seines Gutes zu Deidesheim in der Pfalz, wo er namentlich die Pflege des Weinbaues betreibt. Er in seit 1871 als Vertreter des Wahlkreises Homburg-Kusel dem Deutschen Reichstage an, wo er sich der nationalliberalen Partei anschloß. B. bewirkte im Reichstage 1873 die Annahme eines Gesetzes gegen die Reblaus, 1881 die Einführung eines l auf fremde Trauben und beantragte ein Gesetz gegen Weinverfälschung. Auch brachte er 1881 mit andern Mitgliedern seiner Partei sowie mit Mitgliedern der Liberalen Vereinigung und der Fortschrittspartei einen die Ausdehnung der Haftpflicht auf dem Wege der 4 weicher senen betreffenden Gesetzentwurf ein, welcher seinen Namen trägt. Ferner war er Referent der Kommission zur Vorberatung des Militärpensionsgesetzes sowie des im J. 1879 angenommenen Tabaksteuergesetzes. — Eugen B., Bruder des vorigen, geb. 19. Juli ter für den pfälzer Wahlkreis Homburg-Kusel. — Heinrich B., der jüngste der drei Brüder, geb. 2. Juni 1848 zu Deidesheim, ist Professor der Rechte zu Heidelberg.