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ReligionBrockhaus 1882

Bulle hieß ursprünglich die Kapsel für das mittels Schnur einer Urkunde angehängte Siegel, dann das Siegel, endlich die Urkunde selbst, wie z. B. die berühmte Goldene Bulle (s. d.) Kaiser Karls IV., so genannt nach der goldenen Kapsel, deren die byzant. und fränk. Kaiser in wichtigen Fällen schon seit dem 9. Jahrh. sich bedienten. Vorzugsweise aber gebraucht man diesen Ausdruck von den im Namen des Papstes ausgefertigten offenen und mit einem, bei Gnadensachen an einem gelb⸗ oder roteidenen, bei Justizsachen an einem grauhänfenen den herabhängenden Siegel versehenen Urkunden über wichtigere Gegenstände. Sie werden, mit Ausnahme derer an die unierten Griechen, in lat. Sprache 4.74 und auf Pergament geschrieben, und zwar auf die rauhe Seite desselben und mit got. Buchstaben. (S. Breve.) Alle tragen an der Stirn den Namen und Titel des Papstes, z. B. Leo, episcopus, servus servorum Dei ete. Daan folgt ein allgemeiner Eingang, nach dessen Anfangsworten man die B. benennt: so z. B. die B. In coena domini, die berühmte, seit Urban V. (1362) öfters wiederholte Bannbulle gegen die Ketzer; Unigenitus, die Verdammungsbulle von 1713 gegen Quesnel; Dominus ac redemtor noster, die Rufhebungsbulle der Jesuiten; Eeclesia Christi, die B., durch welche das Konkordat mit Frankreich 1801 in Vollziehung gebracht wurde; De salute animarum, die B. über die Einrichtung der kath. weiche in Preußen; Pastor Aeternus, die B., durch welche die päpstl. Unfehlbarkeit proklamiert wurde. Ihnen wird das in Blei abgedruckte große Siegel der röm. Kirche angehängt, das auf der Vorderseite die Bildnisse der Apostel Petrus und Paulus, auf der Rückseite den Namen des regierenden Papstes zeigt. Ausgenommen hiervon sind die halben, d. h. zwischen der Wahl und rderse eines Papstes ausgefertigten B., wo die Vorderseite leer gelassen wird. „Die wichtigern päpstlichen B. und Breven sind in den sog. Bullarien gesammelt, deren seit dem 16. Jahrh. verschiedene erschienen sind. Die eigentliche offizielle Sammlung derselben ist das Bullarum privilegiorum ac diplomatum Romanorum Pontificum amplissima collectio usque ad Clementem XII.„ von Cocquelines (14 Bde. in 28 Tln., Rom 1733—48), welches zunächst im Bullarium Papae Benedicti XIV.» (4 Bde., Rom 1754—57), dann in der „Bullarii Romani continuatioo von Barberi (18 Bde., Rom 1835—57; Neue Folge, die Bullen Gregors XVI. enthaltend, Rom 1857 fg.) bis auf die neueste Zeit herab fortgeführt wurde. Ein neuer Abdruck des Bullarium von Cocquelines mit Fortsetzungen und Ergänzungen erschien in 13 Bänden (Mecheln 1826—28). Außer ältern Sammlungen ist namentlich noch das Magnum bullarium Romanumo zu erwähnen (19 Bde., Luxemb. 1727 —58; neu herausgegeben und bis auf die Gegenwart fortgeführt von Gaude, 24 Bde., Tur. 1857—72). Vgl. Eisenschmid, cRöm. Bullarium, oder Auszüge der merkwürdigsten päpstlichen B.» (2 Bde., Meust a. d. Orla 1831).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 715Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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