Burgoyne (Sir John Fox), engl. Feldmarschall, Sohn des Geheimrats und Parlamentsmitglieds John B., wurde 1782 geboren und trat schon 1798 als Sekondelieutenant in das Ingenieurkorps. Er war 1800 bei der Blockade von Malta und der Einnahme von La Valette thätig, stand 1806 bei der Division des Generals Stewart in Sicilien und nahm 1807 an der Expedition nach Agypten teil. Hierauf folgte er dem General Moore nach Schweden und Portugal und machte von 1809 an die Feldzüge unter Wellington mit, der ihm vor Buros und später vor San-Sebastian die Leitung der zelagerungsoperationen übertrug. Im amerik. Kriege wohnte B. als Oberstlieutenant und Chef der Ingenieure dem 15 bel. Na⸗ Angriffe auf Neuorleans 18. Jan. 1815 bei. Nachdem er 1826 die Armee unter General Clinton nach Portugal begleitet, wurde er 1830 als Oberst zum Direktor der Bauten und öffentlichen Arbeiten in Irland ernannt. Seit 1838 Generalmajor und Kommandeur des Bathordens, erhielt er w1845 den Posten eines Generalinspektors der Fortifikationen, den er fortan bekleidete. Damals schrieb er ein berühmt gewordenes (Memoiro über den wehrlosen Zustand der engl. Küsten, welches den Herzog von Wellington bewog, die Anlegung von Befestigungswerken durchzusetzen. Während der Hungersnot in Irland 1846 —47 leitete B. die TaumGen zur Linderung des Elends. Im J. 1851 zum Generallieutenant befördert, ging er vor Ausbruch des Orientkriegs mürt Konstantinopel, um für die ½ der türk. Hauptstadt und der Dardanellen zu orgen. Er kehrte 1854 nach England zurück, begab sich aber bald von neuem nach dem Orient und veranlaßte bei den Operationen gegen Sewastopol die Beschießung des Malakow. Als Anerkennung der geleisteten Dienste er-Feld er 1856 die Baronetswürde. B.wurde 1868 zum eldmarschall ernannt und starb zu London 9. Okt. 1871. Mit ihm erlosch sein Baronetstitel, da fein einziger Sohn bereits 1870 mit dem Panzerschiff Captain seinen Untergang gefunden hatte. R B.s Tode gab sein Schwiegersohn Wrottesley Life and correspondence of Sir John B.o (2Bde., Lond. 1873) heraus. Seine Ansichten über die Kriegskunst, namentlich in Bezug auf das Ingenieurfach, 5. Lienset Head, d-Marshal Sir John durch man sich verpflichtet, für die Verbindlichleit dinte andern, wenn dieser selbst sie unerfüllt läßt verbindlich einzutreten. Dabei bleibt also der ursculdner⸗ Verpflichtete immer noch der Hauptchuldner, und hierdurch unterscheidet sich die 8 pon einem andern Rechtsgeschäft, der Expromission, lußten nen dieser der bisherige Schuldner ganz entassen und seine Schuld von dem Expromittenten übernommen wird. Nur der Zweck, dem Gläubiger Sicherheit zu gewähren, macht einen Vertrag zum Bürgschaftsvertrag, während jedes in der Absicht eigener Erfuüllung 9 2 Versprechen nicht mehr unter den Begriff er B. fä Die B. setzt eine vorhandene Forderung voraus und läßt sich über dieselbe nicht hinauserstrecken. Daher kann man sich nicht für mehr verbürgen als für das, was der Hauptschuldner schuldig ist. In Nebenbedingungen darf der Bürge jedoch 3 Or ubernehmen, z. B. Zahlung an einem andern Orte, Bestellung von fandrechten u. s. w. Zu Verbürgungen ist jeder efugt, der freie Disposition über das Seinige hat. Die B. erlischt von selbst, wenn die 2½auf irgendeine Weise getilgt wird, sei es durch Zahlung, Vergleich, Erlaß, oder dieselbe mit der Bürgs aflsschuld in einer Person zusammentrifft, sofern nicht etwa für den Gläubiger die letztere einen besondern Vorteil gewährt. Der Bürge haftet nur nach dem Hauptschuldner und kann *1 1 nicht eher belangt werden, als bis jener ausgeklagt ist (exceptio excussionis oder ordinis); es läge denn die Doi olvenz zu Tage, oder der Bürge hätte auf diese orausklage verzichtet. Wird der Hauptschuldner unsicher, so darf der Bürge unter der Voraussetzung, daß die Schuld bereits fallig ist, auf dessen Ausklagung dringen. Auch ist es zulässig, sich nur für eine Nv— Zeitdauer zu verpflichten. Die —— tung erstreckt sich gewöhnlich auf die gesamte Verbindlichkeit des Hauptschuldners selbst bei Anderung im Inhalte, nicht ohne weiteres auf selbständige Nebenverpflichtungen, während andererseits dem