Calvin (Joh.), Umter i Jean Caulvin oder Cauvin, berühmter chweiz. Reformator, ward am 10. Juli 1509 zu Noyon in der Picardie geboren. Sein Vater ward Fiskalprokurator der Grafschaft Noyon und Sekretär des Bistums. Schon als Knabe zeigte C. einen tiefreligiösen Sinn und einen groden sittlichen Ernst und ward deshalb für den geistlichen Stand bestimmt. Die Kosten des Studiums zu Paris wurden gedeckt durch die Einkünfte einer nach damaligem Miß-Wuns ihm frühzeitig übertragenen Pfründe. Auf Wunsch des Vaters gab jedoch C. das Studium der Theologie auf und studierte zu Orléans und Bourges die Rechte. Während dieser Zeit erkannte er das Ungenügende der kath. Religion, forschte 5 in der Schrift nach dem Evangelium von der eien Gnade Gottes und kehrte nach des Vaters ode 1532 zum Studium der Theologie nach Paris urück, wo er mit Beifall in den —e Wubndelend er evang. Gesinnten predigte. Seine fründe legte er nieder und gab Senecas Bücher „De elementiav (Par. 1532) mit einem lat. Kommentar Masre in der Absicht König Franz I. zu mildern aßregeln gegen die Evangelischen zu bewegen. R der Psychopannychia » (Par. 1534) wider egte er die wiedertäuferische Annahme eines Seelenschlafs; in der Rede an den König vom Allerheiligenfeste 1533, welche C. für seinen Freund, den Rektor der Universität, Nikolaus Cop, verfaßt hatte, sprach er ich über die Religionsfragen so frei aus, daß er aris verlassen mußte. Er begab sich ins südl. ankreich, dann wieder auf kurze Zeit nach Bafel zurück und nahm 1534 seine Zuflucht nach Basel. Hier erschien im März 1536 seine Institutio religionis christianaer, und zwar zuerst in lat. S rache und erst dann in franz. Übersetzung. Die Veranlassung dazu war der mstand, daß Franz I. durch Schriften die Meinung zu verbreiten suchte, als seien die Verfolgungen der rotestanten in Frankreich nur gegen schwarmeris e, zum Aufruhr gegen alle göttliche und menschliche An das Wert auch Wiedertäufer gerichtet. Deshalb ist das Werk auch anz I. gewidmet, um ihn durch eine klare Daregung der prot. Lehre zu einem mildern Verfahren u bewegen. Später hat C. die Institutio v vieljach überarbeitet und durch Zusätze erweitert (die wichtigsten Ausgaben sind neben der ersten die straßburger vom J. 1539, die genfer vom J. 1559), aber die Anlage und die Grundgedanken des Werks blieben dieselben. Die Anlage ist höchst einfach, indem die anze Glaubenslehre an der Hand des apostolischen mbols entwickelt wird; die enge Verbindung der Glaubens⸗ und der Sittenlehre zeigt die praktische Richtung von C.s Reformation; die Art, wie die Prädestinationslehre den alles beherrschenden Mittelpunkt des ganzen . bildet, dokumentiert das streng geschlossene enken des Verfassers. ů Von Basel begab sich C. an den Hof der Herzogin Renata von Ferrara. In Aosta erkannt, entzog er sich der Inquisition nur durch schleunige Flucht nach Paris, 1536; aber auch hier war er nicht sicher und beschloß deshalb, wieder nach Basel zu gehen. Der Kriegsunruhen wegen reiste er uüber Genf, wo er am 5. Aug. 1536 anlangte, und wo er auf Veranlassung Farels (s. d.) blieb. Zu weit etriebener Eifer brachte ihm zunächst eine Nieder * Die + Prediger C., Farel und Caraud erk ärten zu stern 1538, wegen der herrschenden Sittenlosigkeit das Abendmahl nicht austeilen zu können; zugleich tadelten sie, daß der Rat, ohne die Prediger zu fraen, die Beschlüsse der Synode zu Lausanne vom 8 1537 angenommen habe, wonach die Taufsteine in die Kirchen zurückgebracht, beim Abendmahl ungesäuertes Brot verwendet und außer den Sonntagen auch die drei großen christl. Rest gefeiert werden sollten. Infolge dessen erhielten die drei Prediger 20. April 1538 den Befehl, die Stadt innerhalb dreier Tage Bu verlassen. C. begab sich nach Straßburg, wo Bucer (. d.) ihn überredete, das Predigtamt an der Gemeinde lramz. Flüchtlinge und zugleich eine Professur an der neugestifteten Akademie zu übernehmen. Von Straßburg aus trat C. 1 9 den deutschen Reformatoren näher, besonders zu Melanchthon trat er auf den Reli-Regenshura n u Frankfurt a. M., Worms und tegensburg in sreundscha tliche Beziehung. Um eine Vereinigung zwischen ranern anzubahnen, unterzeichnete C. nicht bloß selbst die Au sburgifche Konfession, sondern schrieb auch seine Abhandlung über das Abendmahl (französisch im J. 1540, von des Gallars ins Lateinische übersetzt 1545). Aus seinen Vorlesungen Sam der Kommentar über den Römerbrief hervor. Daneben behielt er 4. stets im Auge, und als der Kardinal Sadolet die Genfer aufforderte, zur kath. Kirche der nenen den ermahnte sie C. in zwei Schreiben, er neuen Lehre treu zu bleiben. ßzt, sind unter R aufzusuchen. Bald darauf (13. Sept. 1541) kehrte C. nach wiederholten Aufforderungen wieder nach Genf zurück, und 20. Nov. 1541 wurden die von C. entworfenen Gesetze betreffs der Organisation der Kirche angenommen. Die Stadt ward in bestimmte Bezirke eingeteilt, die Zahl der Geistlichen und ihre Verrichtungen festgesetzt; ihre Wahl sollten die andern Geistlichen vollziehen, dagegen dem Rat und den Gemeinden nur die Bestätigung zustehen. Den Oeitlichen wurden Alteste beigeordnet, welche die Geistli en bezeichneten, Rat und Gemeinde bestätigten. Die 900 Altesten und die (6) Geistlichen deten das Konsistorium, welches die Kirchenzucht übte, über die Lehre dagegen nicht zu urteilen hatte. Der Besuch des Gottesdienstes wurde befohlen und obrigkeitlich überwacht, alljährlich nahm das Konsiorium häusliche Visitationen vor zur Erforschung 5 Glaubens und der Sitte. Wo kirchliche Strafen erfolglos blieben, schritten die weltlichen Richter mit harten Maßregeln ein. Diese Strenge mußte die Opposition der Libertiner nur noch ve chärfen; im J. 1555 versuchten sie einen Aufruhr, wurden aber überwunden und vier ihrer Führer hingerichtet. Zugleich gelang es C., die Haupt ewalt im Staate von der allgemeinen Bürgerversammlung auf den kleinen Rat zu übertragen. Daneben war er unermüdlich thätig für Predigt und Seelsorge. Hatte er schon im J. 1536 in franz. Sprache (1538 lateinischh einen Auszug aus der Institutio herausgegeben, der meist „Katechismus v genannt wurde, obgleich ohne Frage und Antwort, so erschien 1545 in katechetischer Form der „Catéchisme de l'eglise de Genèven. Durch solche Mittel erreichte C. in Genf, soweit es denn in einem größern Gemeinwesen nileche 30 erreicht werden kann, daß das ganze öffentliche und private Leben von dem Geiste ernster Sittlichkeit und strenger Frömmigkeit getragen und beherrscht wurde. Weniger er2. ist die Härte, mit welcher C. abweichenden ogmatischen Anschauungen n Bolier u Castellio (s. d.WV mußte aus Genf weichen. olsee wurde wegen Bekämpfung der strengen Prädestinationslehre unter Androhung der Prügelstrafe aus Genf verbannt, M. Servet (s. d.) wurde wegen abweichender Auffassung der Trinitätslehre 1553 verbrannt. Die 1559 gestiftete genfer Akademie wurde bald die Bildungsanstalt für die meisten ehrer. es Geistlichen aller Länder und C. ihr Lehrer. C.s Vorlesungen behandelten die Exegese der biblischen Schriften und aus ihnen sind seine Kommentare hervorgegangen. Der Vorzug seiner Exegese besteht darin, daß er über den gelehrten Einzelheiten den Zusammenhang im Gedankengang des Schriftstelkers nicht aus dem Auge verliert. Durch einen t den Gesch Briefwechsel nahm C. direkten Anteil an den Geschicken der reform. Kirche fremder Länder, Frankreichs, Englands, Hollands, durch den Consensus Tigurinus vom J. 1549 wandte auch die deutsche Schweiz der Ekidend C. sich zu. Von schwachem Körper und oft leidend, streng an Sitten, von düsterer Gemütsstimmung und unbeugsamem Willen, führte C. bis an seinen Tod ein Leben voller Kämpfe. Er starb 27. Mai 1564. C. und nicht Zwingli hat der reform. Kirche ihren eigentümlichen C arakter aufgeprägt. Wie alle Reformatoren der Schweiz und Deutschlands, geht auch C. aus von dem Augustinischen Gedanken der allwirkenden Macht Gottes, neben welche die menschliche Freiheit und Leistung völlig verschwindet. Nicht irgendwelche eigene Leistung kann uns das Heil erwerben, es beruht allein auf dem ewigen Ratschluß Gottes. Dieser aber ist ein doppelter; ohne Rücksicht auf menschliches Verdienst, bloß auf Grund göttlichen Wohlgefallens für die einen ein Ratschluß zum Heil und zur ewigen Seligkeit, für die andern ein Ratschluß zum Bösen und zur ewigen Verdammnis, welcher alle Menschen durch Adams Sünde verfallen sind. Da die Menschen nur eine ungenügende natürliche Erkenntnis Gottes und des Heils haben, so muß dafur die Kandgcbonn in der Schrift eintreten. Ihr demütig und gehorsam zu folgen ist des Menschen Sache. Cis Eigentümlichkeit ist es nun, diese Forderung ebenso nachdrücklich für das Handeln wie für das Glauben geltend gemacht und damit die Durchdringung aller Verhältnisse des Lebens durch den ernsten Geist gesetzlicher Frömmigkeit erstrebt zu haben. Die Schriften C.s erschienen gesammelt zuerst in Genf 1617 in 12 Foliobänden, dann in Amsterdam 1671, neuerdings im Corpus Reformatorumo (herausg. von Baum, Cunitz und Reuß, 22 Bde., 1863 —81). Von Schriften über ihn seien genannt: Henry, Das Leben Johannes C.s, des großen Reformatorso (3 Bde., Hamb. 1835—44); Stähelin, „Johannes C. (2 Bde., Elberf. 1860 63); Galiffe, Quelques pages d histoiren (Genf 1863); Viguet und Tissot, «C. d'après Calvino Genf 1864); Kampschulte, Johannes C., seine Kirche und sein Staat in Genfe (Bd. 1, Lpz. 1869); Lobstein Die Ethik C.5o (Straßb. 1877); Eigeman, Leven van Calvijn (Leiden 1881); vom kath. Standpunkte: Bolsec, Hlistoire de la vie, mœurs, actes, doctrine, constance et mort de C.v (Lyon 1577; neu herausg. von Chastel, Lyon 1875); Audin, Hlistoire de la vie, des ouvrages et des doctrines de C.v (2 Bde., Par. 1840; 6. Aufl. 1873; deutsch von Egger, 2 Bde., ** 1843—44).