Crell (Nikolaus), kursächs. Kanzler, geb. um 1550 zu Leipzig, wo sein Vater Professor der Rechte war, besuchte 1568—71 die Fürstenschule zu Grimma, studierte zu Leipzig die Rechte, hielt dort seit 1576 jurist. Vorlesungen und war zugleich als Sachwalter thätig. Im J. 1584 dem Kurprinzen Christian als Rat und Führer beigegeben, wurde C. nach dessen Regierungsantritt (1586) zum Geheimrat und 1589 zum Kanzler erhoben. Die fast unumschränkte Gewalt des rasch emporgestiegenen Bürgerlichen verstimmte den Adel, die Geistlichkeit verfeindete sich C. durch seine Bemühungen, die streng luth. Richtung, welche seit 1574 und besonders seit Einführung der Konkordienformel die Herrschaft hatte, wieder zu verdrängen. Den Predigern ward 28. Aug. 1588 geboten, das unzeitige und unnötige, auch ärgerlich Gebeiß, Gezänk und Verdammnis gänzlich zu vermeiden », die Hauptführer des Luthertums wurden entlassen, ein Katechismus in Melanchthonischem Geiste eingeführt, eine Bibel mit calvinisierenden Anmerkungen herausgegeben (die sogenannte C.sche Bibel). C. veranlaßte au den Kurfürsten, die Hugenotten in Frankreich dur Subsidien zu unterstützen. Sobald der Kurfürst Christian I. 25. Sept. 1591 starb, brach der Unwille gegen C. los. Friedrich Wilhelm, Herzog von Sachsen-Altenburg, Administrator des minderjährigen Christian II., entsetzte e sofort seines Amtes und ließ ihn l den Königstein in Haft bringen. C. ward angeklagt, er habe den Kurfürsten zum Calvinismus verführt, zum franz. Kriege verleitet, dem Kaiser entfremdet und mit dem Lande entzweit. Nach zehnjährigem Prozeß ward C. zum Tode verurteilt und am 9. Okt. 1601 34 dem Marktplatze zu Dresden enthauptet. Vgl. Calinich, 3Zwei sächs. Kanzler (Chemn. 1868); Brandes, Der Kanzler C., ein Opfer des Orthodoxismuso (Lpz. 1873); Karl Hase in den Rosenvorlesungeno (Lpz. 1880).