Christentumsgesellschaft (deutsche), religiöser Verein der evang. Kirche, gestiftet 1780 durch Johann Urlsperger (gest. 1. Dez. 1806) in Basel zur Vereinigung aller bibelgläubigen Christen durch Zusammenkünfte und durch umfassende Korrespondenz. Als Organ der Gesellschaft erschienen seit 1784 die monatlichen Sammlungen für Liebhaber christl. Wahrheito. Im Lauf der Zeit löste sich der Verein in viele selbständige Gesellschaften auf, wie die Baseler Bibelgesellschaft (1804), die evang. Missionsgesellschaft daselbst (1816), die Anstalt in Beuggen zur Bildung von Armenschullehrern und zur Rettung verwahrloster Kinder (1820) u. s. w. den drei ersten Jahrhunderten des Bestehens der christl. Kirche stattgefunden. Wie das Christentum sich zuerst innerlich mit dem Judentume auseinanderzusetzen hatte, so gingen auch die ersten C. von den Juden aus. Als nach der Kreuzigung Jesu sich die Gläubigen allmählich wieder in Jerusalem gesammelt hatten, kam es zuerst hier zu vereinzelten Gewaltmaßregeln der jüd. Obrigkeit gegen die „Sekte der Nazaräer v. Den ersten Anlaß scheint jedoch nicht die Predigt von dem Gekreuzigten überhaupt, sondern die Geltendmachung freierer Grundsätze über die Gesetzesbeobachtung und die Verwerfung des Tempelkultus durch griechisch gebildete Juden, wie Stephanus, geboten zu haben. Zu noch größerm Anstoß mußte dem Judentume das Evangelium des Paulus von der Abschaffung des Gesetzes im Christentume und von der Gleichberechtigung der Heiden mit den Juden gereichen, wogegen sich umgekehrt in der Urgemeinde zu Jerusalem eine Reaktion zu Gunsten des jüdisch gesetzlichen Geistes vollzog. Während daher der Haß der Juden gegen die gesetzesfreie Heidenpredigt in immer neuen 6 dethalken sich Luft machte, scheint das am Gesetze festhaltende Judenchristentum bis in die Zeiten des ersten jüd. Kriegs Duldung genossen zu haben. Die Hinrichtung des ältern Jakobus durch Herodes Antipas (44 n. Chr.) und die Steinigung Jakobus' des Gerechten durch den Hohenpriester Ananus (62) stehen als vereinzelte Falte da, deren r Her Veranlassung im Dunkeln iegt. Erst seit der Zerstörung Jerusalems (70), besonders aber seit dem Aufstande unter Bar-Cochba (133), von welchem die jüd. Christen sich ausschlossen, steigerte sich der Haß der ungläubigen Juden gegen ihre der nationalen Sache entfremdeten Stammesgenossen zu einem leidenschaftlichen, aber mit dem Sturze Bar-Cochbas schnell vorübergehenden Terrorismus. Die röm. Staatsgewalt nahm von den Christen anfangs wenig Notiz, da sie als jüd. Sekte gesetzliche Duldung genossen, aber freilich auch die auf den Juden lastende Verachtung teilten. Die Christenschlächterei unter Nero (64) ermißt, sind unter K aufzusuchen. scheint sich nicht über Rom hinaus erstreckt zu haben, trägt auch noch nicht den Charakter einer eigentlichen Religionsverfolgung. Der grausame Tyrann wollte nur für den ihm von der Volksmeinung zugeschobenen Brand der Stadt Rom diejenigen büßen lassen, welche, als von allen verachtet und gehaßt, für jeder Schandthat fähig galten. Wohl aber zeigt sich schon in dem damaligen Volksurteil über die Christen, was dieselben vom röm. Staat überhaupt zu erwarten hatten, und ebenso tritt der Abscheu der christl. Welt vor dem heidnischen Rom hervor in der Schilderung des Apokalyptikers Johannes von der großen Babel, dem vom Blute heiliger Märtyrer triefenden Weibe. Nero galt seitdem in den Augen der Christen als der Antichrist, welcher zum entsetzlichen Kriege gegen das Gottesvolk wiederkehren werde, das Römische Reich als das Reich der Dämonen, mit welchem man alle Beziehungen, soweit möglich, selbst im bürgerlichen Leben um so gründlicher Eng der müsse, da in nächster Zukunft die Vernichtung der Röberherrschaft durch den wiederkehrenden Christus und die Gründung des Messiasreichs bevorstehe. Dafür ersann der heidnische Volkshaß schmachvolle Gerüchte über geheime Schandthaten der Christen, wie sie zum Teil auch über die Juden in Umlauf waren, und machte sich oft genug in fanatischen Ausbrüchen Luft. Dagegen nahm die röm. Staatsgewalt als solche von den Christen noch wenig Notiz. Noch unter Domitian (81—96), welchen die Sage die zweite C. verhängen läßt, kam es höchstens zu vereinzelten Todesurteilen in Rom, aus nicht ganz klar zu ermittelnden Beweggründen, und zu Nachforschungen nach den Nachkommen der Davidschen Familie, von deren Unschädlichkeit sich der Kaiser jedoch bald überzeugte. Einem förmlichen strafgerichtlichen aher Lerbindu die Christen wegen staatsgefährlicher Verindungen begegnet man erst unter Trajan (98 — 117), von r der Statthalter Plinius von Bithynien sich Verhaltungsbefehle erbat. Nach der Weisung des Kaisers sollten anonyme Denunciationen nicht berücksichtigt, Überwiesene und Geständige aber mit dem Tode bestraft werden. Dies blieb auch für die folgenden Kaiserregierungen feststehende Norm. Seitdem die Zahl der Christen sich dermaßen vermehrt hatte, 10 an manchen Orten schon die Tempel zu veröden begannen, mußte die Staatsgewalt auf diejenigen ein wachsames Auge richten, welche ungescheut den nahen Untergang des Römischen Reichs und die Errichtung einer neuen Ordnung der Dinge verkündigten, in welcher sie die Herrschenden sein und alle Heiden vertilgt werden sollten. Die weitverzweigte geheime Verbindung der Christen konnte jetzt nicht mehr als jüd. Sekte Duldung beanspruchen: sie erschien nicht bloß der herrschenden Staatsreligion, sondern der röm. Staatsordnung selbst gefährlich. Die angeblichen Edikte Hadrians (117 — 138) und des Antoninus Pius (138—160) zu Gunsten der Christen sind christl. ehenach Vielmehr standen die trajanischen Gesetze nach wie vor in ungebrochener beden g. Doch hatten die Christen unter diesen beiden Kaisern sowie in der ersten Zeit Marc Aurels 160—180) verhältnismäßig Ruhe. Erst in den etzten Regierungsjahren dieses Kaisers kam es gleichzeitig in den verschiedensten Teilen des Reichs, in Gallien, Griechenland und im Orient, zu einem Verfolgungssturm, wie ihn die Christen bis dahin noch nicht erlebt hatten. Den Anlaß dazu bot wohl die polit. Notlage des Reichs, in der man den Zorn der Götter über die Verbreitung des Christentums zu erkennen glaubte. Während der Kaiser der auferegten Volksstimmung durch neue strengere Chrisenedikte entgegenkam, bemühte sich andererseits die christl. Apologetik, den Kaiser für die aneue Philosophien günstig zu stimmen. Fast gleichzeitig erhoben Melito, Athenagoras, Miltiades, Apollinaris u. a. ihre Stimme zu Gunsten ihrer bedrängten Glaubensgenossen. Ausführliche Berichte aus jener Zeit haben wir namentlich über die C. zu Lyon und Vienne. Mare Aurels Nachfolger, Commodus (180—192), kehrte zu der mildern Praxis des trajanischen Anklageverfahrens zurück. Seitdem hatten die Christen verhältnismäßig Ruhe, bis der anfangs duldsamere Kaiser Septimius Severus (193—211) durch sein 202 erlassenes Verbot des übertritts zum Jmentum oder Christentum das Signal zu einer, wie es scheint, über verschiedene Teile des Reichs ausgedehnten Verfolgung gab. Doch war die Todesstrafe auch damals nicht die Regel, häufiger kamen, wie es scheint, Verbannunen und Deportationen zur Zwangsarbeit in den aiserl. Bergwerken vor. In vielen Fällen erfolgte die Hinrichtung nur infolge des glühenden Verlangens nach dem Märtyrertode, während freilich die meisten schon damals durch die Flucht oder scheinbare Nachgiebigkeit, einzelne auch durch offenen Abfall sich zu retten suchten. Schon unter Severus bereitete sich indes ein Umschwung in der Stellung des röm. Staats zum Christentume vor. Der religiöse Synkretismus, dem die ausländischen Kaiser, namentlich Heliogabalus (218 222) und Alexander Severus (222—235), ergeben waren, gewährte auch dem Christengotte eine Stelle in dem heidnischen Pantheon. Der Christenhaß des Kaisers Maximus (235—238), mehr noch die durch öffentliche Unglücksfälle gesteigerte Volksleidenschaft gab den Anstoß zu einigen vorübergehenden, aber harten Drangsalen der Christen in einigen Provinzen. Dagegen trat unter seinen Nachfolgern, unter denen einer, Philippus (244—249), der Sage nach sogar Christ geworden sein soll, eine längere Ruhe ein. Die Periode der allgemeinen C. beginnt erst unter dem kräftigen Kaiser Decius (249—251), der zuerst nach langer Zerrüttung eine feste staatliche Ordnung wiederherstellte. Um die alte röm. Staatsreligion, auf welcher ihm auch die polit. Wohlfahrt zu ruhen schien, aufs neue zu befestigen, begann er egen das Christentum einen Kampf a Leben und Tod. Decius leitete die Verfolgungen selbst; kaiserl. Edikte bedrohten die säumigen Statthalter mit harten Strafen. Die gegen die Christen angewendeten Zwangsmittel schritten stufenweise bis zum Außersten fort. In Rom, Alexandria, Karthago, Pontus scheint die Verfolgung am ärgsten getobt zu haben; vornehmlich war es auf die Bischöfe t besehen. Die Zahl der Opfer war diesmal weit bedeutender als in den frühern Verfolgungen. a dem Tode des Decius ließen die Verfolgungen nach, wurden aber von dem anfangs günstiger gestimmten Valerian (253—260) noch einmal erneuert. Doch bestrafte man fast nur Bischöfe und Gemeindevorsteher mit dem Tode. Der hierauf folgenden langjährigen, nur durch Kaiser Aurelian (275) vorühergehend unterbrochenen Ruhe wurde durch die Edikte Diocletians (284-305) ein Ende gemacht. Nachdem dieser Kaiser neun Jahre hindurch den nißt, sind unter K aufzusuchen. 23* Christen unbedenklich den Zutritt zu den höchsten Chrenstellen bei Hofe und im Heere gestattet hatte, begann 303 die letzte, aber furchtbarste Umer Ma Nur wider Willen hatte Diocletian zu einer Maßregel seine Zustimmung gegeben, die von der Konsequenz seiner eigenen Staatsprinzipien allerdings gordert war, aber bei der Menge und dem Anehen der Christen die kaum hergestellte Ordnung im Staate aufs äußerste erschüttern mußte. Den Anlaß gab der Fanatismus seines Mitkaisers Galerius, der nur von der Ausrottung der Christen die erneute Gunst der zürnenden Götter und den Sieg der röm. Waffen erwartete. Dunkle Gerüchte über eine Verschwörung der Christen zum Sturze der heidnischen Herrscher, welche Galerius und der Statthalter Hierokles von Bithynien benutzten, möen für Diocletian selbst den Ausschlag gegeben aben. Drei Edikte Gem die christl. Religion und die Vorsteher christl. Gemeinden folgten 303 rasch aufeinander; ein viertes ward 304 gegen die Christen überhaupt erlassen. Die steigende Strenge scheint dem Diocletian Schritt für Schritt abgedrungen worden zu sein. Im ganzen Römischen Een Dücher w die christl. Kirchen zerstört, die heiligen Bücher weggenommen und verbrannt, die gottesdienstlichen Versammlungen verboten: Verlust aller Ehrenämter, Beraubung des Vermögens, Gefängnis und zuletzt der Tod drohte allen, die sich nicht bequemen wollten, den Göttern zu opfern. Die Leidenschaften des heidnischen Volks und die Willkür der Statthalter steigerten in vielen Gegenden die Härte der Verfolgungen zu unmenschlicher Grausamkeit. Die Zahl der Opfer war wenigstens in der ersten Zeit an manchen Orten äußerst bedeutend. Dennoch erwiesen s alle Versuche, das Christentum auszurotten, als vergeblich. Noch zu Ende des J. 304 hob Diocletian die Todesstrafe wieder auf, und seit 305 war die Verfolgung im Abendlande völlig erloschen. Im östl. Teile des Reichs setzten Galerius und Maximin auch nach der Abdankung Diocletians das Unterdrückungssystem mehrere ——— ununterbrochen fort: das Resultat war nur die Einsicht in die Unmöglichkeit, das Begonnene durchzuführen. Galerius selbst erkannte chn die Notwendigkeit, mit den Christen Frieden zu schließen, durch die Zurücknahme seiner Verfolgungsedikte an (310). Dem ersten Toleranzedikt folgten 312 und 313 ein zweites und drittes, von Konstantin und Licinius. Das Toleranzedikt von Mailand (313) gewährte den Christen volle Freiheit der Religionsübung, die geraubten Kirchen und Güter wurden zurückerstattet. Konstantin nahm immer offener für die Christen Partei und bereitete durch eine Reihe von Maßregeln die förmliche Erhebung des Christentums zur Staatsreligion vor. Seitdem schen Re die Christen nur noch außerhalb des Römischen Reichs, z. B. 343 und 414 in Persien und 437 mit wenigen Unterbrechungen bis zum Anfang des 6. Jahrh. im afrik. Reiche der Vandalen, ferner unter german. Völkerschaften in den ersten Zeiten der christl. Mission, neue Verfolgungen, denn die erneuerten Plackereien des Licinius seit 315 stellten doch das mailänder Edikt nicht in Frage und der Versuch des Kaisers Julian (361— 363) zur Wiederherstellung des Heidentums kann nicht als eigentliche C. betrachtet werden. Dagegen arbeiteten seit der Entstehung des IJslam die Kalifen in Asien und Afrika auf die Wurulhung des