Cirkumskriptionsbullen sind päpstl. Erlasse, welche die äußern kirchlichen Einrichtungen der hischöfl. Diöcesen normieren und namentlich die Grenzen derselben feststellen (eircumscribere). Sie nißt, sind unter K aufzusuchen. haben den Charakter eines Kirchengesetzes, da sie aber auch von den Regierungen als Gesetze publiiert worden sind, gleichzeitig den eines Staatsgeetzes. Ihrer jurist. Natur nach sind sie wie die Konkordate (s. d.) zu beurteilen, denn wie diese sind sie aus staatlichen Verhandlungen mit der Kurie Iur Deutichlan und Ergebnisse eines Vertrags. Für Deutschland sind folgende C. erlassen worden: De salute animarum (Preußen) vom 16. Juli 1821, Impensa Romanorum Pontificum (Sannover) vom 26. März 1824, Provida sollersque vom 16. Aug. 1821 und Ad dominici regis custodiam vom 11. April 1827 (oberrhein. We den,N d. h. Württemberg, Baden, die beiden Hessen, Nassau, Hohenzollern und Frankfurt a. M.), abgedruckt unter anderm bei Nuß, 4Conventiones inter s. sedem et civilem potestatemo (Mainz 1870). Eirkumspektion (lat.), Umsicht, Vorsicht, Behutsamkeit; cirkumspizieren, allseitig beschauen, betrachten, erwägen. ö Eirkumstanz (lat. circumstantia), Umstand, Bewandtnis; cirkumstantiell, von den Umständen abhängig; cirkumstantiieren, mit allen Umständen darstellen, detaillieren. Eirkumvallationslinien legte beim ältern Festungsangriff der Belagerer in seinem Rücken an, um sich gegen die Unternehmungen einer Entsatzarmee zu decken, während sog. Contravallationslinien seine Einschließung gegen die Angriffe der Festungsbesatzung sicherten. Wenn auch nicht im Sinne zusammenhängender Linien, so doch im Sinne der heutigen Feldbefestigungsweise haben beide Angriffe noch immer Bedeutung.