FeedInjuriarum belangen
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Injuriarum belangen, wegen Ehrenkränkung Tiatame (lat.), s. Beleidigung. nkameration (von camera, neulat. incamerare), die Einziehung von Gütern und finanziellen Gerechtsamen zum Fiskus. J. fanden besonders auf Grund des Reichsdeputations-Hauptschlusses von 1803 statt. Das am 3. Dez. 1803 erlassene österr. Inkamerationsedikt, durch welches sich Öster— reich auf Grund einer einseitigen Auslegung des §. 29 des erwähnten Reichsrezesses zahlreiche Besitzungen in der Ostschweiz und in Bayern anzueignen versuchte, veranlaßte jahrelange diplomatische Verhandlungen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 604Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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