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Recht & StaatBrockhaus 1882

Commis (frz.) ist gleichbedeutend mit Handlungsdiener, Handlungsgehilfe. In Frankreich wird auch jeder niedere, von dem Vorgesetzten willkürlich zu entlassende Hilfsarbeiter einer Verwaltungsstelle C. genannt. In Pläcer Weise dient in England die Bezeichnung Clerk (s. u. Cler c).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 537Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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