FeedCommissorium (neulat.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Commissorium (neulat.), Urkunde, wodurch jemand von Staats wegen zu einem bestimmten Geschäft beauftragt wird; auch der so erteilte Auftrag selbst.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 537Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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