Charondas von Katana auf Sicilien, gab in der Mitte des 7. Jahrh. v. Chr. seiner Vaterstadt ein Gesetzbuch, welches nachher 79 von den ionischen Städten Siciliens (Leontini, Naros, Zantle, Himera) und von Rhegion in Italien übernommen wurde. Altertümliche Rauheit und Strenge, eine kräftige sittliche Tendenz und Schärfe der Distinktion galten für die Gesetzgebung des C. als charakteristisch. C. führte die Ptsunitele gegen die Zeugen als ein wichtiges Rechtsmittel in das griech. Prozeßverfahren ein.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 195Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei