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ErdkundeBrockhaus 1882

Communi und Tredeei Comuni), die Sieben und die Dreizehn Gemeinden, zwei Berglandschaften in Oberitalien, die erste in der Provinz Vicenza, zwischen dem Astico und der Brenta im nördl. Teile der Lessinischen Alpen, die zweite in der Provinz Verona am Südabhange der Monti-Lessini zwischen der Etsch und dem Agno. Beide sind oder waren vielmehr deutsche Sprachinseln auf ital. Boden; den Ursprung der Bewohner leitete man früher von den Cimbern her, welche im J. 101 von Marius bei Vercelli geschlagen wurden, und es heißt deshalb der deutsche Dialekt dieser Gegenden Cimbro; später schrieb man ihnen bajuvarische, jetzt gewöhnlich longobard. oder westgot. Abstammung zu. In den Dreizehn Gemeinden mit dem Hauptorte Badia (s.d.) ist jetzt das Cimbro auf zwei Dörfer, Campo-Fontana und Ghiazza, beschränkt und wird vom Italienischen wohl bald vollständig überwuchert sein. Die Sieben Gemeinden umfassen im Gebiete der Assa ein Areal von etwa 260 qlem mit 23000 Bewohnern, deren Hauptbeschäftigungen die Viehzucht und die Strohflechterei sind; Hauptort ist Asiago (deutsch Schläge) mit (1881) 6153 E. Bis 1797 bildeten die Sieben Gemeinden einen kleinen Freistaat mit eigenem Recht und Herkommen, eigener Gerichtsbarkeit und Wehrverfassung unter dem Schutze der Republik Venedig. och ier ist das Cimbro fast Bemsoodrer⸗ und nur noch bei den alten Leuten der Bergdörfer im Gebrauch. Ahnliche deutsche Sprachinseln sind in Welschtirol San-Sebastian, Lavarone und Luserna im Gebiete des Astico, das Thal der Fersina östlich von Trient und im Nonsberg (Val di Non) die Gemeinden Unser lieben Frau im Wald, St. Felir, Laurein und Proveis, in welchen allen das Deutsche vom Italienischen noch nicht verdrängt worden ist. Vgl. chmeller, aliber die sog. Cimbern der Sieben und Dreizehn Communen uch den Venedischen Alpen und ihre Spracher (Münch. 1838); Steub, Herbsttage in Tirolr (Münch. 1867); derselbe, Drei Sommer in Tirolo (2. Aufl., 3 Bde., Stuttg. 1871); Molon, «Sui popoli antichi e moderni dei Setti Communi del Vicentino (2. Aufl., Vicenza 1881). Communicẽtur parti adversae in oopia (lat.), es werde der Gegenpartei in Abschrift mitgeteilt, in der Gerichtssprache üblich. (sch ast.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 541Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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