Consensus ist der Titel verschiedener Bekenntnisschriften, welche den Zweck verfolgten, streitende Parteien der prot. Kirche zu einem gemeinsamen Lehrbegriff zu vereinigen. Dahin gehören in der Schweiz der C. Tigurinus (Züricher C.) von 1549 und der C. Geneviensis (Genfer C.) von 1552, beide von Calvin, jener über die Abendmahlslehre, dieser über die Prädestinationslehre aufgesetzt, von denen jener jedoch nur vorübergehend, dieser gar nicht zur kirchlichen Geltung gelangte; endlich die Formula C. Helvetica, von J. H. Heidegger und Franz Turretin verfaßt und seit 1675 in der Schweiz eingeführt, um gewisse freiere Ansichten über die Inspiration der Heiligen Schrift und die von dem franz. Theologen Amyrault von Saumur empfohlenen Milderungen der Prädestinationslehre zu verdammen. Die Formel wurde auf Betrieb der Könige von England und Preußen schon seit 1722 wieder außer Kraft gesetzt. In Polen wurde auf einem Religionsgespräche . Sendomir 1570 der C. Sendomiriensis zwischen en Evangelischen Augsburgischer, Helvetischer und Böhmischer Konfession, wesentlich im milden Geist Melanchthons, zu Stande gebracht. Denselben Melanchthonschen Geist atmet der C. Dresdensis vom J. 1571, das Glaubensbekenntnis der kursächs. Theologen, welches aber schon nach wenigen Jahren durch die im strengsten luth. Sinne abgefaßte Konkordienformel (s. d.) verdrängt wurde. D Interesse nochmaliger Verschärfung der luth. rthodoxie und namentlich zur Verdammung der freiern Helmstedter Schule des Georg Calixt (s. d.) setzte Abraham Calov (s. d.) in Wittenberg den C. repetitus fidei vere Lutheranae auf (1655 und 1665), welcher aber namentlich infolge des Bedenkens der jenenser Fakultät (1680) nirgends zur kirchlichen Annahme gelangte.