Apologie der Augsburgischen Konfession heißt eins der symbolischen Bücher der luth. Kirche. ls am 3. Aug. 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg die ur Konfutation, d. h. die Widerlegung der Augsburgischen Konfession (s. d.) durch die kath. Theologen verlesen worden war, erhielt Melanchthon den Auftrag, eine Gegenschrift zu verfassen. Da eine Abschrift der Konfutation den Evangelischen verweigert war, konnte Melanchthon für den ersten Entwurf seiner Schrift nur die während der Verlesung von Camerarius und andern Theologen nachgeschriebenen Bemerkungen benutzen. Dieser Entwurf ward 22. Sept. 1530 bei Gelegenheit des Reichstagsabschieds dem Kaiser übergeben, aber von diesem nicht angenommen. Da indessen der harte Die Konfesson der vom 19. Nov. wiederholte, daß die Konfession der Protestanten widerlegt sei, und strenge Maßregeln gegen die dem Wormser Edikte von 1529 Widerstrebenden androhte, so schritt Melanchthon auf Grund einer jetzt erlangten Abschrift der kath. Konfutation zu einer erneuten gründlichen Umarbeitung (vom Nov. 1530 bis Mitte April 1531) seiner Schrift. Er nannte sie „Apologie der Konfession»„ obgleich die Katholiken bei den Unterhandlungen zu Schweinfurt 11. April 1532 wegen einiger Weiterungen ausdrücklich verlangten, daß sie vielmehr als Assertiono (d. h. nähere Begründung) der Augsburgischen Konfession bezeichnet werde. Diese Schrift erschien Mitte April 1531 lateinisch, im Okt. 1531 in einer deutschen mchthon sel welche mehrsa onas angefertigt, Melanchthon selbst aber mehrfach verändert hatte. Auch an den spätern Ausgaben, der zweiten lateinischen von 1531 (der Oktavausgabe) und der deutschen von 1533, hat Melanchthon noch vielfach gebessert. Imn lat. Konkordienbuche ist seit 1584 die erste lat. Ausgabe l(die Quartausgabe) wiederholt. Der Inhalt der A. handelt im uleston,! an die Ordnung der Augsburgischen —4— sion, doch unter Zusammenfassung verwandter Lehrstücke, in 14 Artikeln von der Erb-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. I. sünde, der Rechtfertigung, der Liebe und Gesetzeserfüllung, der Kirche, der Buße, der Beichte und Genugthuung, den Sakramenten und ihrem rechten Brauch, den menschlichen Satzungen in der Kirche, Anrufung der Heiligen, beiderlei Gestalt im Heiligen Abendmahl, der Priesterehe, der Messe, den Klostergelübden und der Kirchengewalt. Die Erörterung der streitigen Lehrstücke geschieht mit ebenso viel Mäßigung als r Vesin und zese, doch trägt die A. schon um ihrer Bestimmung willen mehr den Charakter einer Beemnimsichrif Darlegung als einer öffentlichen Bekenntnisschrift. Die Lehrentwickelung der A. gehört ebenso wie die der Augsburgischen Konfession noch einer Periode des deutschen Protestantismus an, in welcher der Unterschied der luth. und melanchthonischen Lehrweise noch nicht hervorgetreten war, obwohl nachmals strenge Lutheraner manche Ausdrücke und Wendungen darin anstößig fanden. Vgl. Plitt, „Die Apologie der Augustana geschichtlich erklärto (Erlangen 1873).