Dambach (Otto), Geh. Oberpostrat und Professor der Rechte an der Universität zu Berlin, geb. 16. Dez. 1831 zu Querfurt in der preuß. Provinz Sachsen, besuchte das Friedrich-Werdersche Gymnasium zu Berlin, studierte daselbst 1848—51 die Rechte und war, nach Absolvierung der jurist. Staatsprüfungen, 1857 — 62 als Beamter der Staatsanwaltschaft beim damaligen Stadtgericht in Berlin thätig. Im J. 1862 erhielt er den Ruf als Justitiarius des Generalpostamts, jetzigen Reichspostamts, in Berlin, in welcher Stellung er noch jetzt thätig ist. Seit 1873 wirkt er auch als außerord. Professor der Rechte an der berliner Universität und liest über Strafrecht, Strafprozeß, Staatsrecht und Völkerrecht. Litterarisch thätig war D. zunächst auf dem Gebiete des Strafrechts. Hervorzuheben sind: Beiträge zur Lehre von der Kriminalverjährunge (Berl. 1860). Später führte ihn seine amtliche Stellung zur Bearbeitung des Verkehrsrechts. Er schrieb: Das Telegraphen-Strafrechto (Berl. 1872; auch ins Französische übersetzt), (Das Gesetz über das Postwesen des Deutschen Reichs erläuterte (4. Aufl., Berl. 1881). D. ist der Verfasser des Postgesetzes. Vorzugsweise bewegt sich aber die wissenschaftliche Thätigkeit D.s auf dem Gebiete des Urheberrechts. Die sämtlichen gegenwärtig geltenden Gesetze über Urheberrecht Nachdrucksgesetz, Kunstgesetz, Photographiegesetz, Musterschutzgesetzi sind wesentlich aus seiner Feder geflossen und von ihm im Reichstage vertreten worden. Unter seinen Schriften auf diesem Gebiete sind zu nennen: «Die preuß. Nachdrucksgesetzgebung, erläutert durch die Gutachten des königl. preuß. litterarischen Sachverständigenvereinso (gemeinschaftlich mit Heydemann herausgegeben, Berl. 1863), Die Gutachten des preuß. litterarischen Sachverständigenvereins aus den J. 1864 — 73 (Lpz. 1874), die ausführlichen Kommentare zum Nachdrucksgesetz (Berl. 1871), zum Musterschutzgesetz (Berl. 1876), zum Patentgesetz (Berl. 1877), «liber Nachdruck und Nachbildunge (in Holtzendorffs «Handbuch des deutschen Strafrechtsv, Berl. 1872fg.). D. ist auch Vorsitzender der sämtlichen königl. preuß. Sachverständigenvereine zur Begutachtung von Fragen über Nachdruck und Nachbildung.