Bauer (Ant.), namhafter Strafrechtslehrer, geb. 16. Aug. 1772 zu Marburg, studierte und promovierte an der Universität seines Geburtsortes, an der er seit 1793 Vorlesungen hielt und 1797 Professor wurde; 1813 in gleicher Eigenschaft nach Göttingen versetzt, seit 1819 Senior des pruchkollegiums, ward er auch vielfach mit legislativen Arbeiten beschäftigt und zum Hofrat, 1840 zum Geh. Justizrat ernannt. Er starb in Göttingen 1. Juni 1843. Seine „Grundsätze des Kriminalprozesses» (Nürnb. 1805) waren das erste selbständige Lehrbuch dieser Wissenschaft, welches er später, ganz umgearbeitet, als «Lehrbuch des Strafprozesses» (Gött. 1835; 2. Aufl., von Morstadt, Gött. 1848) erscheinen ließ. Die Philosophie des Strafrechts behandelte er bereits in seinem „Lehrbuch des Naturrechtso (Marb. 1808; 3. Aufl., Gött. 1825), dann in den «Grundzügen des philos. Strafrechts v (Gött. 1825) ausführlicher. Nachmals ging er von der Feuerbachschen Theorie, zu der er sich früher bekannte, ab und stellte eine zum Teil von derselben abweichende, die sog. Warnungstheorie, auf, und zwar zuerst in dem Lehrbuch des Strafrechtsv (Gött. 1827: 2. Aufl. 1833), sodann in einer besondern Schrift: «Die Warnungstheorie, nebst einer Darstellung und Beurteilung aller uthen sich an dit Gött. 1830). Diesen Werken reihen sich an die „Anleitung zur Kriminalpraxis „ (Gött. 1837), die „Sammlung von Strafrechtsfälleno (4 Bde., Gött. 1835—39), die Abhandlungen aus dem 40 sowie und Strafprozesser (3 Bde., Gött. 1840—43) sowie einige Schriften über die Entwürfe des hannöv. Strafgesetzbuchs und der Strafprozeßordnung, an deren Abfassung und Redaction er beteiligt war. Vorübergehend hat sich B. auch mit dem franz. Recht beschäftigt und ein 4Lehrbuch» (2. Aufl., Marb. 1812) desselben veröffentlicht. Seit Begründung des Deutschen Bundes mit der Ausarbeitung vieler Deduktionen und Privatgutachten in sog. i ustren Rechtssachen beauftragt, fand er Veranlassung zur Herausgabe von „Beiträge zum deutschen Privatfürstenrecht » (Gött. 1839).