Debitkommissionen, von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldensachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, welche mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Administration des Konkurses beauftragt waren. **
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 925Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei