FeedHeteronomie
Recht & StaatBrockhaus 1882

Heteronomie (philos.) heißt in der Kantischen Terminologie diejenige Bestimmungsform des Willens, vermöge deren derselbe nicht dem ihm innewohnenden reinen Vernunftgesetze, sondern irgend welchen von außen an ihn herantretenden Motiven folgt. Heteronomisch ist danach nicht nur diejenige Willensrichtung, welche sich irgend einer Autorität, sei es auch der göttlichen, unterwirft, sondern auch ücher Beß welche den auf die Befrie⸗ .— empirischer Bedürfnisse gerichteten «Glückseligkeitstriebo zum letzten Zweck des Handelns macht. Autonom dagegen ist nur der sittliche Wille, der das allgemein gültige Gesetz zum Bestimmungsgrund und die Erfüllung der Pflicht zur alleinigen Maxime hat. (S. Ethik und Kant.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 199Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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