Dedition hieß bei den Römern die übergabe eines Menschen in die Gewalt eines andern, insbesondere die einer Stadt, eines Volks, Landes in die Gewalt des Siegers auf Gnade oder Ungnade, mochte dieselbe durch Waffengewalt erzwungen oder aus irgend einem andern Grunde erfolgt sein. Es hatte dies mit bestimmten Formeln zu geschehen, welche besagten, daß die Über. gabe eine unbedingte und alles, was den Besiegten zu eigen und heilig sei, mit inbegriffen sei. Nach der D. wurde von den Siegern die Art und Weise und das Maß der Abhängigkeit der übergebenen (dediticii) und zugleich dessen, was ihnen von dem Ihrigen belassen oder zurückgegeben werden sollte, je nach den Umständen verschieden festgesetzt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 941Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei