Dienstalter ist die von einer Militärperson im Soldatenstande zugebrachte Zeit, die meist nach vollendeten vollen Jahren berechnet wird, wobei diejenigen Jahre, in denen Feldzügen beigewohnt wurde, doppelt, diejenigen, in denen Festungshaft verbüßt wurde, oder die in nicht ganz unverschuldeter Kriegsgefangenschaft Mach der wurden, gar nicht veranschlagt werden. Nach dem D. wird bei Unteroffizieren und Offizieren meist die Reihe der Beförderung bestimmt, wobei freilich das Avancement besonders Empfohlener außer der Reihe nicht ausgeschlossen ist; innerhalb ein und derselben Charge bestimmt stets das D. die Reihenfolge.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 326Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei