Drawback hieß in England ursprünglich die ! Rückvergütung, die vor der genügenden Entwickelung des Systems der zollfreien Niederlage bei der Wiederausfuhr verzollter Waare gewährt wurde. Fer⸗ ö ner wird 3· die Ausfuhrbonisikation für Produkte, die, wie z. B. Branntwein, mit einer Accise oder innern Steuer belastet sind, als D. bezeichnet, während die Ausfuhrvergütungen für Waren, die aus importiertem und verzolltem Rohstoff fabriziert worden, in England gewöhnlich abountieso genannt wurden. In Frankreich, wo das Wort D. sich ebenfalls einbürgerte, diente es auch zur Bezeichnung dieser letztern Art von Vergütungen, zuweilen jedoch in einem speziellern Sinne im Unterschied von Primeb. Das frühere französische Protektionssystem tose nämlich für gewisse Fabrikate, z.B. für Wollstoffe, wegen der bestehenden Rohstoffzölle auch Ausfuhrprämien, ohne daß der Nachweis der Einfuhr des Materials geliefert zu werden brauchte. Es waren dies die eigentlichen primese. In andern Fällen aber verlangte man wenigstens die Vorzeigung von Quittungen über eine, gleichviel wo und von wem, geleistete Pper Buittn und die Rückvergütung auf Grund solcher Quittungen, die einen förmlichen Handelsartikel bildeten, war das D. im engern Sinne. ö