Dufaure (Jules Armand Stanislas), franz. Staatsmann, wurde 4. Dez. 1798 zu Saujon im Depart. Nieder-Charente geboren, studierte zu Paris die Rechte, ließ sich 1820 in n als Advokat nieder und trat 1834 in das polit. Leben ein, als Deputierter des Arrondissements Saintes, das ihn auch in der Folge beständig wiedererwählte. Unter dem Ministerium Thiers 1836 zum Staatsrat ernannt, gab er noch im nämlichen Jahre haste Entlassung und machte dem Ministerium lebhafte Opposition. In dem Kabinett vom 12. Mai 1839, unter der Präsidentschaft des Marschalls Soult, übernahm er das Ministerium der Staatsbauten, das zum ersten mal ein eigenes Ministerium bildete, gab aber diesen Posten auf, als der Antrag wegen der Dotation für den Herzog von Nemours verworfen ward. Seitdem schwankte er eine Zeit lang zwischen dem linken Centrum und den Ministeriellen, stimmte jedoch schließlich in allen Hauptfragen mit der Opposition und wurde 1844 das Haupt einer Art von Tiers-Parti. Indessen mißbilligte er die reformatorische Bewegung von 1847 und verweigerte die Teilnahme am Bankett des Chäteau-Rouge. Nach der Februarrevolution zum Volksrepräsentanten gewählt, schloß er sich der Republik an. Der General Cavaignac berief ihn 13. Okt. 1848 ins Ministerium des Innern, aus welchem er 20. Dez. wieder austrat, worauf er seinen Sitz auf den Bänken der Constituante einnahm, in welcher er die innere und äußere Politik des neuen Präsidenten Napoleon unterstützte. D. wurde auch zum Abgeordneten in der Legislative gewählt. Am 2. Juni 1849 trug ihm Ludwig Napoleon das Ministerium des Innern an, welches er bis zum folgenden 31. Okt. behielt. Nach dem Staatsstreich vom 2. Dez. trat D. ins Privatleben zurück. Er wurde Juli 1852 auf der pariser Advokatenliste eingeschrieben und 1863 an Pasquiers Stelle zum Mitglied der Französischen Akademie ernannt. Bei den Wahlen 8. Febr. 1871 wählten ihn vier Departements in die aum EnkenCentenm wo er für Nieder-Charente im linken Centrum Platz nahm. Während Thiers als Oberhaupt der Exekutivgewalt in Frankreich die Staatsverwaltung führte, war D. als Justizminister ein treuer Anhänger desselben; er siel mit ihm 24. Mai 1873, der Müda jedoch wieder dasselbe Portefeuille bei der Bildung des Ministeriums Buffet, 11. März 1875, unter der Präsidentschaft Mac-Mahons, und verteidigte bei der Beratung des Gesetzes über die Abgeordnetenwahlen die Arrondissementsabstimmung gegenüber der von der Linken (Gambetta) verlangten Listenwahl. Nachdem D. bei den Senatorenwahlen vom 30. Jan. 1876 unterlegen, wurde er 12. Aug. vom Senat selbst an Casimir Periers Stelle zum lebenslänglichen Mitgliede erwählt. In dem Kabinett vom 9. März 1876 übernahm D. die Ministerpräsidentschaft, die Justiz und den Kultus, bekämpfte die Anträge auf Erteilung einer allgemeinen Amnestie, war aber der Abgeordnetenkammer zu klerikal weshalb er am 2. Dez. seine Entlassung gab. Na dem Sturze der Ministerien Broglie und Rocheboust übernahm er 14. Dez. 1877 aufs neue die Ministerpräsidentschaft und die — Er legte den Kammern 1878 das Amnestiegesetz für alle Predvergehen und für alle Vergehen Paal das Vereinsgesetz und dem Präsidenten Mac-Mahon zwei Dekrete bezüglich der Begnadigung einer großen Anzahl von Communarden vor. Da Mac-Mahon nicht in die Absetzung mehrerer bonapartistisch gesinnter Generale einwilligen wollte, bot D. seine Entlassung an. Jener aber kam ihm zuvor und kündigte ihm seinen Rücktritt von dem Posten eines Präsidenten der Republik an. An die darauf Düt und Wahl Grévys zum Präsidenten der Republik und Gambettas zum Kammerpräsidenten knüpfte sich der Rücktritt des Ministeriums D. 1. Febr. 1879. Vermöge seines Klerikalismus bekämpfte D. im März 1880 im Senat die Ferryschen Unterrichtsgesetze mit Entschiedenheit. Er starb 27. Juni 1881 zu Paris.