Eisenbahnverein wird in abgekürzter Weise vielfach der Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungeno genannt. Dieser Verein ist aus dem Verband preußischer Eisenbahndirektionenv hervorgegangen und wurde im J. 1847 gegründet zu dem Zwecke, edurch gemeinsame Beratungen und einmütiges Handeln das eigene Interesse und das des Publikums zu förderno. Es traten dem Verein dnerr⸗ Paßt alle damals bestehenden deutschen und österr. Bahnen bei und wurde in der in den Tagen vom 29. Nov. bis 2. Dez. 1847 in Hamburg abgehaltenen Generalversammlung beschlossen, die Firma Verein Deutscher Eisenbahnverwaltungend anzunehmen. Dieser Verein hat auf das gesamte Cisenbahnwesen Deutschlands und Ssterreich-Ungarns einen sehr wesentlichen Einfluß ausgeübt. Ein Zwang wurde von demselben nicht ausgeübt, da derselbe zunächst nur eine Vereinigung zur Herbeiführung von Einverständnissen war. Erst in der 1874 in Pest abgehaltenen Generalversammlung wurde der Antrag angenommen, daß die Beschlüsse bindend sein sollten, wenn sie durch neun Zehntel der im Verein vertretenen Stimmen genehmigt worden wären. Der Verein hat ein Reglement für die Beförderung von Personen, Reisegepäck, Leichen, Fahrzeuen und lebenden Tieren auf den Vereinsbahnen herausgegeben wodurch ein gleichmäßiges Verfahren herbeigeführt wurde. Ebenso wurde ein Reglement für den Güterverkehr vereinbart, welches ebenso wie das vorerwähnte Reglement als Basis für das später vom preuß. Staate und zuletzt vom Deutschen Reiche herausgegebene Betriebsreglement (s. Eisenbahnrecht) diente. Die wichtigsten Bestimmungen des in Bezug auf den direkten Güterverkehr Umadmme⸗ Übereinkommens sind folgende: Die Umladung der Güter beim übergang von einer Bahn auf die andere soll möglichst vermieden werden, sofern das Durchgehen der Güter in demselben Wagen zu ihrer Konservierung oder Denon Berwalkruden beitragen kann. Die verschieenen Verwaltungen sehen sich über ihren Anteil an der Fracht in der Weise auseinander, daß die vor-Lar auf fl Verwaltung sich bloß mit der unmittelar auf sie folgenden berechnet. Hinsichtlich der Gewährleistung gilt, daß eine von der Verwaltung der Bestimmungs-, resp. der Abgangsstation vorgenommene Entschädigungsregulierung von allen beteiligten Verwaltungen anerkannt werden soll. Weiter stellte der Verein ein gemeinschaftliches „Vereinswagenregulativo auf, durch welches der Übergang der Wagen von einer Vereinsbahn zur andern, die gegenseitige Benutzung der Wagen und die dafür zu zahlenden Entschädigungen geregelt werden. Von besonderer Wichtigkeit für die Entwickelung des Eisenbahnwesens sind ferner die von den Technikern des Vereins aufgestellten «technischen Vereinbarungeno, durch welche Festsetzungen bezüglich aller für den ungehinderten Durchgang der Fahrzeuge wichtigen Maße getroffen wurden. Es wurde durch diese Festsetzungen eine Einheitlichkeit in Bezug auf die Gestaltung der Eisenbahnen innerhalb des Vereinsgebietes herbeigeführt, welche den Verkehr außerordentlich erleichtert. Sehr segensreich wirkten auch und wirken noch die regelmäßigen Technikerversammlungen des Vereins, bei welchen ein Austausch der auf den verschiedensten Gebieten des Eisenbahnwesens gemachten Erfahrungen stattfand. Nach der vom Verein herausgegebenen Statistik für das Jahr 1880 gehörten zum Verein: E 2 a. Deutsche Bahnen, 17 Staatsbahnen mit 22 590 7 Privatbahnen in Staatsverwaltung 9 3585 3⁴ v »Privatverwaltung v 7495 b. 43 österr.⸗ungar. Bahnen » 18 366 c. 12 fremdländische Bahnen ....... »w4344 Die fremdländischen Bahnen sind: die niederländ. und luxemb. Bahnen, die Grand-Central Belge, die Chimeybahn in Belgien, die Rumänische Staatseisenbahn und die Warschau-Wiener und Warschau-Bromberger Eisenbahn in Rußland. Der Verein hat seit 1861 ein eigenes Organ in der (Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungenv, herausgegeben von Dr. jur. W. Koch. Diese Zeitung erscheint in Berlin wöchentlich zweimal und bringt Mitteilungen über Eisenbahnen und sonstige Transportanstalten, Bahnprojekte, Statistik, Juristisches und Volkswirtschaftliches, so- wie auf den Eisenbahnbau und Betrieb bezügliche offizielle und Privatanzeigen. Dieser Zeitung steht seit 1864 das von Edmund Heusinger von Waldegg herausgegebene Organ für die Fortschritte des Eisenbahnwesens in technischer Beziehung», welches auch mit Tafeln und Holzschnitten ausgestattet, jährlich in sechs Heften in Wiesbaden erscheint, zur Seite. Eisenbahnverwaltung. Die Leitung der technischen, administrat. und jurist. Angelegenheiten der Eisenbahntransportanstalten ist in Deutschland in die Hände von Centralbehörden gelegt, die (nach Vollendung der Bahn und deren Baulichkeiten) dafür zu sorgen haben, daß der Schienenweg nebst Zubehör, das Transportmaterial (Lokomotiven, Personen⸗ und Güterwagen u. s. w.) in zutem Stand erhalten und die Transporte rasch und sicher für die tarifmäßig festgesetzten Preise ausgeführt werden, wie sie denn überhaupt dafür Sorge zu tragen haben, daß das Eisenbahntransportgeschäft in den gesetzlichen und reglementsmäßigen Formen ausgeübt wird. Die Organisation dieser Eisenbahnoberbehörden (Direktion, Direktorium, Verwaltungsrat) ist sehr verschieden, wie dies zum Teil schon dadurch bedingt wird, daß die Eisenbahnen teils vom Staate, teils von Privatgesellschaften betrieben werden. Die große Ausdehnung und die Bedeutung der Geschäfte der Eisenbahnverwaltung erhellt am besten aus den nachstehenden Angaben über die Betriebsausgaben und-Einnahmen bei den zum Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen gehörigen, zusammen 56 165 Km Bahnlänge umfassenden Bahnen im J. 1880. CEs betrugen die Ausgaben a. für die allgemeine Verwal⸗ Mart b. für die Bahnaufsicht und Bahnerhaltung.. 207 725 687 3682 c. für den Verkehrs⸗ und kommerziellen Dienst . .. . 247 348 223 4385 d. für den Zugförderungs- und Werkstättendienst . . .. 192 800 532 3418 Die Gesamteinnahme betrug dabeeii r 1 359 473 633 24 111 Nach der mit dem 1. April 1880 in Kraft getretenen Neuorganisation der königl. preuß. Staatseisenbahnverwaltung, welche sich nach der inzwischen erfolgten Verstaatlichung weiterer Bahnen auf ein Gebiet von 19000 km Eisenbahnen bezieht, werden die im Bau oder Betrieb befindlichen Staatsbahnen und die vom Staat für eigene oder fremde Rechnung verwalteten Privatbahnen unter der obern Leitung des Ministers der öffentlichen Arbeiten durch königl. Eisenbahndirektionen und