Eisenbahnverbände wurden ins Leben gerufen zu dem Zwecke, den raschen und direkten Übergang von Personen und Gütern von einer Bahn auf die andere zu ermöglichen. In Deutschland wurde im J. 1848 der Norddeutsche Verbando mit den Hauptstationen: Berlin, Hamburg, Bremen und Köln gegründet; sodann im J. 1852 der Mitteldeutsche Verband mit den Hauptstationen: Hamburg, Lübeck, Wismar, Dresden, Halle, Frankfurt a. M., Friedrichshafen, Basel; im J. 1853 der Rheinisch-Thüringische mit den Hauptstationen: Aachen, Köln, Dortmund, Kassel, ein Süddeutscher, ein Sächsisch-Westfälischer Verband u. a. Mit den wechselnden Verkehrsverhältnissen namentlich infolge des Baues neuer Bahnen lösten sich einzelne Verbände wieder auf und gruppierten sich die zu denselben gehörigen Verwaltungen wieder mit andern Verwaltungen zu andern Verbänden. In rechtlicher Beziehung sind diese Verbände gesellschaftliche Vereinigungen zum Zwecke der Einrichtung und Unterhaltung eines direkten Verkehrs unter Zusicherung der Zulässigkeit gegenseitiger Wagenbenutzung. Die Besorgung der laufenden Geschäfte eines jeden Verbandes erfolgt durch eine geschäftsführende Direktion, welche durch ein auf Kosten des Verbandes zu haltendes Abrechnungsbüreau die Abrechnung und Ausgleichung der Verbandseinnahmen und Ausaben bewerkstelligen läßt. Zur Erreichung der Zwecke des Verbandes (des direkten Verbandsverkehrs) werden sog. Verbandszüge auf sämtlichen betreffenden Verbandsbahnen durchgeführt, auch werden Verbandstarifes festgesetzt und wird durch besondere „Verbandsreglementsv das Verhältnis des Verbandes dem verkehrstreibenden Publikum gegenüber geregelt.