Ellenborough (Edward Law, Baron), engl. Rechtsgelehrter und Staatsmann, geb. 16. Nov. 1750 zu Great-Salkeld in Cumberland, ein Sohn (Edmund Laws, Bischofs von Carlisle, erhielt den ersten Unterricht in der Kartäuserschule in London, studierte zu Cambridge und widmete sich dann zu London der Rechtswissenschaft. Einen all-Pertedin Ruf erwarb er sich seit 1785 durch die erteidigung von Warren Hastings (s. d.), die er gegen die Ankläger Burke, Fox und Sheridan mit aun führte. Als tüchtiger Jurist wurde er 1801 zum Generalfiskal, 1802 zum Oberrichter am Gericht der Kings-Bench und zum Peer erhoben mit dem Titel eines Barons von E., einem Füsls Lord aus welchem seine Familie stammte. Als Lord Grenville an die Spiße des Ministeriums trat, erfast E. einen Sitz im Kabinettsrate, was als verassungswidrig große Mißbilligung erregte. Im Parlament bewies er sich als entschiedenen Tory. Er starb 13. Dez. 1818 und hinterließ aus seiner Ehe mit einer Urenkelin des Thomas Morus zahlreiche Kinder. Edward Law, Graf von E., des vorigen ältester 1 Mi geb. 8. Sept. 1790, Pott 18² unter dem Ministerium Wellington den Posten des Präsidenten des Indischen Amts, den er 1830, als die Whigs ans Ruder gelangten, niederlegte. Im Dez. 1834 trat er in das Ministerium Peel, welches sich jedoch schon nach einigen Monaten wieder auflöste. In dem 1841 gebildeten zweiten Ministerium Peel wurde er an Lord Aucklands Stelle Nach Generalgouverneur von Ostindien ernannt. Nach dem unglücklichen heiten un in Afghanistan fand er dort die Angelegenheiten in großer Verwirrung. E. ließ die Armee wieder in Afghanistan einrücken, Kabul einnehmen und verwüsten und räumte dann dies Land, da er es für unpolitisch hielt, die Grenzen der engl. Besitzungen noch weiter auszudehnen. Sein Benehmen und namentlich eine Proklamation, in der er den Hindus zur Wiedereroberung der Thore des Götzentempels von Somnath Glück wünschte, fanden im Parlament strengen Tadel. Die Direktoren der Ostindischen Kompagnie riefen ihn April 1844 zurück, wogegen ihn die Königin zum Viscount Southam und Grafen von E. erhob. Bald darauf erhielt er das Amt des ersten Lords der Admiralität, reichte jedoch im Juni 1846 mit den übrigen Mitgliedern des Kabinetts Peel seine Entlassung ein. Seitdem gehörte er im Oberhause wieder zur Opposition und beantragte unter anderm (Mai 1848) mit Erfolg die Verwerfung der Bill zur Emanzipation der Juden. Während der orient. Krise drang er auf energische Fortführung des Kriegs gegen Rußland. Beim Antritt des Ministeriums Derby im Febr. 1858 wurde er abermals zum Präsidenten des Indischen Amts ernannt, mußte aber schon nach wenigen Wochen wegen eines Schreibens an den Generalgouverneur Canning, in welchem er sich gegen die Konfiskationsmaßregeln desselben in Audh erklärte, aus dem Kabinett scheiden. 6 der Session von 1863 sprach er sich mit Wärme für die Sache der Polen aus, in der von 1864 nahm er mit großem Eifer Partei für Dänemark. Seinen konservativen Sympathien gemäß schloß er sich auch der Minorität der unversöhnlichen Lords an, die unter der Führung des Grafen Derby (186) gegen die Entstaatlichung der irischen Kirche protestierten. Er starb 22. Dez. 1871 in London. Da er keine direkte Nachkommenschaft hinterließ, so erloschen mit seinem Tode die Titel Viscount Southam und Graf von E., während die Baronie Essex auf seinen Neffen, Charles Edmund Law, geb. 17. Nov. 1820, früher Oberst in der brit. Armee, überging. Vgl. Colchester, Mlistory of the Indian administration of Lord E., in his correspondence with the Duke of Wellingtono (Lond. 1874).