Entlasten, als dorher in den 6 Ausdruck, bedeutet: jemand, der vorher in den Geschäftsbüchern mit einer Schuldsumme eingetragen (belastet) worden war, für eine darauf hin gemachte Gegenleistung. seiner Schuld oder des bezüglichen Teils derselben entheben, ihm diese Leistung gutschreiben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 196Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei