A conto, ein dem Italienischen entlehnter Ausdruck, welchem unser auf Rechnungo oder «auf Abschlage entspricht. Eine Zahlung a conto ist eine Abschlagszahlung, d. h. eine solche, durch welche nur ein Teil einer Schuld abgetragen wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 119Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei