Entresol (frz.), Zwischen⸗ oder Halbgeschoß zwischen zwei Stockwerken (meist dem Erdgeschoß und dem ersten Obergeschoß) oder in einem Stockwerke selbst, z. B. wenn einzelne Räume, besonders Säle, eine bedeutendere Höhe erhalten als die übrigen Räumlichkeiten desselben. Die in einem E. befindlichen Zimmer werden Entresols oder Mezzaninen lital.) genannt, dienen meist zu Wohnungen für die Dienerschaft oder, wenn das Erdgeschoß Geschäftslokale enthält, zu Niederlagen, Garderoben u. dgl.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 200Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei