FeedEulenburg (Friedr. Albrecht, Graf zu)
GeschichteBrockhaus 1882

Eulenburg (Friedr. Albrecht, Graf zu), preuß. Staatsmann, Sohn des Grafen Friedrich Leopold, der den vierten Zweig der Grafenfamilie zu C. begründete und als Rittmeister a. D. 1845 starb, ward geb. 29. Juni 1815 und begann seine Laufbahn in der Verwaltung als Regierungsassessor zu Merseburg, wurde 1849 ins Ministerium des Innern berufen, trat aber 1851 in den diplomatischen Dienst über und wurde zunächst zum Generalkonsul in Antwerpen ernannt. Im Aug. 1859 wurde er als außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Minister bei den Höfen von China, Japan und Siam an die Spitze der nach den asiat. Gewässern bestimmten preuß. Expedition gestellt, um Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsverträge mit Japan und China abzuschließen, wie sie dort mit den Vereinigten Staaten von Amerika, sowie mit Frankreich, England und Rußland abgeschlossen worden waren, eine Aufgabe, die mit großen Schwierigkeiten verbunden war, weil man in den beiden Ländern jeder Eingehung neuer Verträge widerstrebte. Nichtsdestoweniger kam der Vertrag mit Japan bereits 24. Jan. 1861 und der mit China 2. Dez. 1861 zu Stande. Die Umsicht und Energie, welche E. bei dieser Gelegenheit bewährt hatte, veranlaßte bei der Bildung des Ministeriums ismarck E.s Ernennung zum Minister des Innern (9. Dez. 1862). Zu den Maßregeln, mit denen er nicht bloß im Parlament, sondern auch in Vereinen und Versammlungen, in städtischen Körperschaften, bei den Wahlen und in der Presse die regierungsfeindlichen Bestrebungen zu bekämpfen suchte, gehörte insbesondere die Preßordonnanz von 1863, welche der Regierung eine Handhabung zur Unterdrückung mißliebiger Zeitungen gewähren sollte, von dem Abgeordnetenhause aber sogleich nach seinem Zusammentritt außer Kraft gesetzt und für verfassungswidrig erklärt wurde. Große Aufaben brachte ihm die Annexion Schleswig-Holsteins, Hannovers, Hessens und Nassaus und die Notwendigkeit der administrativen Neugestaltung derselben. Die Organisation der neuen Provinzen ebnete ihm den Boden für die Ausführung einer umfassenden Verwaltungsreform auch in den ältern Provinzen. Als den Grundstein derselben betrachtete er die Kreisordnung; an ihre Durchführung setzte er deshalb seine ganze Energie. Der leitende Gedanke seines Reformplans war, der innern Organisation eine konservative Grundlage zu geben, jedoch unter Berücksichtigung der Idee der Selbstverwaltung der Gemeinden, Kreise und Provinzen. Das Herrenhaus widersetzte sich dieser Neuerun mit aller Entschiedenheit, und es bedurfte endli eines Pairsschubs, um 1872 die Kreisordnung zum Gesetz werden zu lassen. Nachdem dieselbe sich in der Ausführung schnell bewährt hatte, wurde 1874 die Reorganisation zunächst für die östl. Provinzen durch eine neue Provinzialordnung und die Einrichtung von Verwaltungsgerichten ergänzt. Nunmehr aber geriet die Weiterführung des Werks ins Stocken. Der Ausdehnung der Selbstverwaltung auf die westl. Provinzen stellten sich Bedenken entgegen, die ihre Begründung in der durch den Kul⸗ —— wachgerufenen oppositionellen Haltung der kath. Landesteile fanden, und so versuchte E. zunächst die Verwaltungsreform der östl. Provinzen durch den Erlaß einer Städteordnung weiter zu führen. Hier wurde er jedoch durch die Konsequenzen des von ihm angenommenen Prinzips der Selbstverwaltung zu immer weiter gehenden Konzessionen an die Forderungen des Liberalismus gedrängt, sodaß er auf den Widerstand Bismarcks stieß und sich in der weitern Ausführung seiner Pläne fortdauernd gehemmt sah. Nach längern unfruchtbaren Verhandlungen mit dem Landtage nahm er zunächst einen sechsmonatlichen Urlaub und nach dem Ablauf desselben, 30. März 1878, seine Entlassung. E. starb nach längern Leiden zu Schöneberg bei Berlin 2. Juni 1881. Ein Bild seiner polit. Thätigkeit gibt die Schrift »Zehn Jahre innerer Politik 1862 —725 (Berl. 1872). In derselben finden sich eine Anzahl seiner bedeutendsten Reden zusammengestellt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 420Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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