FeedEulenburg (Botho, Graf zu)
GeschichteBrockhaus 1882

Eulenburg (Botho, Graf zu), Oberpräsident von Hessen-Nassau, ehemaliger preuß. Minister des Innern, geb. 31. Juli 1831 als Sohn des Kammerherrn und Landhofmeisters Botho Heinrich Grafen zu C. auf Wicken (Ostpreußen), studierte 1849—52 in Königsberg und Bonn die Rechte, wurde Ende 1857 als Gerichtsassessor mit der Verwaltung des Landratsamts zu Marienwerder beauftragt und 1859 als Landrat nach Deutschkrone berufen. Im J. 1864 trat er als Hilfsarbeiter ins Ministerium des Innern, wurde 1867 vortragender Rat in demselben und ging 1869 als Regierungspräsident nach Wiesbaden, 1872 als Bezirkspräsident nach Metz und 1873 als Oberpräsident nach Hannover, wo er durch Auf stets vermittelndes und entgegenkommendes Auftreten alle Parteien zu gewinnen wußte und wesentlich zur Versöhnung der welfischen Gegner mit der preuß. Herrschaft beitrug. Als sein Vetter Graf Friedrich CE. seine Entlassung als Minister des Innern genommen hatte, wurde C. am 31. März 1878 dessen Nachfolger und setzte das von jenem begonnene Werk der Verwaltungsreorganisation im Sinne der weitern Entwickelung der Selbstverwaltung fort. Die Nachgiebigkeit, welche er hierbei in einzelnen Punkten den weiter gehenden Forderungen der liberalen Partei gegenüber zeigte, veranlaßte Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und dem Fürsten Bismarck, welche endlich in der Herrenhaussitzung vom 19. Febr. 1881 bei Gelegenheit der Beratung des Zuständigkeitsgesetzes zum offenen Bruch führte. E. hatte sich mit der Majorität des Staatsministeriums dahin entschieden, der Forderung des Abeordnetenhauses nachzugeben, nach welcher der Kreisausschuß, beziehungsweise Bezirksrat statt des Landrats, beziehungsweise Regierungspräsidenten mit der Iememnden Aufsicht über die Verwaltung der Landgemeinden betraut werden sollte, während Fürst Bismarck in der Herrenhaussitzung, in welcher E. diesen Ministerialbeschluß vertrat, durch einen Kommissar, Geh. Rat Rommel, ein Schreiben verlesen ließ, in welchem er diesen Beschluß prinzipiell bekämpfte und als unübertragbar auf die übrigen Provinzen des Staates bezeichnete. E. nahm infolge dessen sofort seine Entlassung, die er auch am 27. Febr. 1881 erhielt. Während seines Ministeriums war E. gleichzeitig preuß. Bevollmächtigter im Bundesrate und entwickelte hier namentlich als Urheber des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie in der Verteidigung und Durchführung desselben eine energische und erfolgreiche Thätigkeit. Nach seinem Rücktritt aus dem Ministerium ubernahm er noch 1881 das Oberpräsidium der Provinz Hessen-Nassau.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 420Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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