FeedExauotorare
Recht & StaatBrockhaus 1882

Exauotorare (lat., das davon gebildete Substantivum exauctoratio ist im alten Latein nicht gebräuchlich) bedeutet: aus dem Militärdienste entlassen. Da in der Kaiserzeit ihres Eides entbundene Soldaten öfter noch beim Heere in eigenen Abteilungen vereinigt blieben, bis sie durch Zuteilung an eine Kolonie oder sonstige Belohnungen (praemia militiae) versorgt, wirklich abgingen, so hat man auch einen begrifflichen Unterschied zwischen E. als vorläufiger Entlassung und der definitiven Entlassung (missio, dimissio) annehmen wollen, aber mit Unrecht. [Sonntag.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 469Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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